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ORF.at/Birgit Hajek
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Sammelaktion für Universal-Versand-Kunden verlängert

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat die Sammelaktion für Universal-Versand-Kunden verlängert. Betroffene können dabei unzulässig in Rechnung gestellte Zinsen bei Ratenzahlungsvereinbarungen zurückbekommen. Die Teilnahme ist kostenlos.

Der VKI führte im Auftrag des Sozialministeriums Klage gegen das Versandhandelsunternehmen Universal Versand. Dabei ging es um Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu Zinseszinsen in Teilzahlungsvereinbarungen.

Höhe der Zinsen für Verbraucher nicht erkennbar

Universal Versand hatte Kundinnen und Kunden, die einen Kauf mit Ratenzahlungen vereinbart hatten, Teilzahlungskosten von 1,65 Prozent Zinsen pro Monat verrechnet. Das entspricht 19,8 Prozent pro Jahr. Einschließlich der anfallenden Zinseszinsen ergibt dies einen effektiven Zinssatz von 21,7 Prozent pro Jahr.

Der VKI sah darin eine unzulässige Vorgehensweise und bekam vom Obersten Gerichtshof (OGH) recht. Mit der Regelung sollte eine monatliche Verrechnung von Zinseszinsen bewirkt werden, die für den Durchschnittsverbraucher nicht erkennbar war, so der VKI. Die betreffenden Klauseln sind laut OGH-Urteil unzulässig.

Anspruch auf Entschädigung

„Konsumentinnen und Konsumenten, die von dieser unzulässigen Vorgehensweise seitens Universal Versand betroffen waren bzw. sind, haben einen klaren Anspruch auf Entschädigung“, so Ulrike Wolf, Leiterin der Abteilung Sammelklagen des VKI.

Universal Versand dürfe nach dem OGH-Urteil bei Teilzahlungskaufverträgen nur die gesetzlichen Zinsen von vier Prozent verlangen. Die Zinsdifferenz sei an betroffene Konsumentinnen und Konsumenten zu erstatten.

Anmeldung bis 31. Juli 2022

Die kostenlose Sammelaktion läuft bis inklusive 31.07.2022. Teilnehmen können Konsumentinnen und Konsumenten, die Verträge mit Teilzahlungen auf Basis der gesetzwidrigen Klauseln vereinbart hatten. Das umfasst sowohl beendete Abzahlungskäufe als auch aufrechte Verträge mit Teilzahlungsvereinbarungen bis Oktober 2020.

Der Rückerstattungsanspruch hängt von der Höhe des zu bezahlenden Kaufpreises sowie der Laufzeit der Teilzahlungsvereinbarung ab. Beispielsweise würden Betroffene bei einem Abzahlungskauf von 1.000 Euro, mit einer Teilzahlungsvereinbarung von drei Jahren, rund 260 Euro an Zinsen rückerstattet bekommen, so der VKI.