Eine Frau trägt Bodylotion auf ihre Beine auf
Getty Images/bymuratdeniz
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„Vegan“, „tierversuchsfrei“

Kosmetika locken mit fragwürdigen Aussagen

Mit Versprechen wie „vegan“, „ohne Tierversuche“, „hypoallergen“ und „frei von Parabenen“ werben Kosmetikhersteller um Kundinnen und Kunden. Die deutsche Stiftung Warentest sieht einige dieser Aussagen kritisch. Es würden falsche Erwartungen geweckt, manche Versprechen hielten einer genaueren Prüfung nicht stand.

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Werbeaussagen über Kosmetika müssen für den durchschnittlichen Endverbraucher „klar und verständlich“ sein und eine „fundierte Kaufentscheidung“ ermöglichen. Die Angaben müssen belegbar sein. Seit 2013 ist das in einer EU-Verordnung geregelt.

Natürlich, gesund, umweltfreundlich

„Die Kosmetikanbieter wollen die Kunden davon überzeugen, ihre Produkte zu kaufen und dabei sind Werbeversprechen ein wichtiges Mittel“, Lea Lukas, Redakteurin bei der Stiftung Warentest. Diese Werbeaussagen oder Claims sollen nicht nur informieren, sie rücken das Produkt auch in ein besonderes Licht, lassen es natürlicher, gesünder oder besonders umweltfreundlich erscheinen.

Tierversuche bei Kosmetika längst verboten

Beliebt sind etwa Aussagen, die sich auf das Tierwohl beziehen. So findet sich oft die Formulierung „ohne Tierversuche“ auf Kosmetikprodukten fast aller Kategorien: Cremes, Duschgel, Haarshampoos.

„Es ist ein Claim, der eigentlich eine Selbstverständlichkeit ist“, so Lukas. In der EU sind Tierversuche zur Herstellung von Kosmetikprodukten seit 2013 vollständig verboten. Das gilt sowohl für fertige Produkte als auch für einzelne Inhaltsstoffe. Selbst Kosmetika, die in anderen Ländern an Tieren erprobt wurden, dürfen in der EU nicht verkauft werden.

Diverse Hintertürchen gibt es aber: Inhaltsstoffe oder Produkte, die vor 2013 an Tieren getestet wurden, sind weiterhin erlaubt. Auch Inhaltsstoffe für Arzneimittel, die an Tieren erprobt wurden, dürfen in Duschgels, Wimperntusche und Co verwendet werden. Die Stiftung Warentest findet, dass Produkte, die als „tierversuchsfrei“ gekennzeichnet sind, auch auf diese Stoffe verzichten sollten.

Eine Frau trägt Bodylotion auf die Hand auf
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Vorsicht bei unklar formulierten Werbeaussagen über Kosmetikprodukte

Schwammiger Claim „vegan“

Die Kosmetikbranche macht sich die allgemeine Sorge um das Tierwohl zunehmend zunutze. Nicht nur Lebensmitteln sind „vegan“, auch Shampoos, Cremes und Lotionen werden so beworben. „Dieser Claim ist gesetzlich nicht geregelt“, so Lukas. Es gebe keine genaue Definition, was ein veganes Produkt eigentlich ausmacht. Die Anbieter könnten selbst festlegen, wie genau sie vom Rohstoff bis zum fertigen Produkt kontrollieren.

Wer auf Nummer sicher gehen möchte, dass das Produkt in der gesamten Herstellung ohne tierische Inhaltsstoffe auskommt, könne sich an Vegan-Siegeln orientieren, etwa dem V-Label der European Vegetarian Union oder der Sonnenblume der britischen Vegan-Society.

„Natürlicher Inhaltsstoff“ Wasser

Natürlichkeit liegt in Trend, kein Wunder, dass auch Kosmetika damit werben: Zum Beispiel mit dem Claim „99 Prozent natürliche Inhaltsstoffe“. Hier kann ein Blick in die Liste der Zutaten helfen. Denn solche Produkte bestehen meist aus sehr viel Wasser, das zwar „natürlich“, aber längst nicht so wertvoll wie bestimmte Pflanzenstoffe ist, die sich oft nur in geringen Mengen finden.

Keine Empfehlung für Zahnpasta ohne Fluorid

Andere Werbeaussagen beziehen sich darauf, dass die Produkte „frei von“ gewissen Inhaltsstoffen sind. Zahnpasten zum Beispiel werden gerne als „frei von Fluorid“ verkauft. „Dieser Claim rückt Fluorid in ein falsches Licht“, so Lukas. Fluorid sei als sicher bewertet und in bestimmten Dosierungen in Kosmetika zugelassen.

Fluorid schützt vor Karies. Für Behauptungen, Fluorid könne Krebs begünstigen, gebe es keine wissenschaftlichen Hinweise. Die Stiftung Warentest bewertet Zahnpasten ohne Fluorid deshalb auch als „mangelhaft“.

Schlechtes Image der Parabene

„Frei von Parabenen“ – auch diese Werbeaussage soll kritische Käuferinnen und Käufer anlocken. Tatsächlich würden diese Konservierungsstoffe aber dafür sorgen, dass sich keine Keime in Cremes und Lotionen ansiedeln. In Verruf gerieten Parabene, weil sie angeblich das Hormonsystem beeinflussen. Laut Stiftung Warentest gelten sie aber als sicher und sind weitaus verträglicher als diverse Ersatzstoffe.

Was „augenärztlich getestet“ bedeutet

Mit „hypoallergenen“ Produkten und solchen, die „augenärztlich getestet“ wurden, lässt sich ebenfalls viel Geld verdienen. Beide Bezeichnungen sind aber kein Freibrief dafür, dass eine Hautcreme oder eine Wimperntusche von allen gut vertragen wird. Der Claim „augenärztlich getestet“ bedeute etwa nur, dass beim Test ein Augenarzt anwesend sein muss.

„Wie diese Produkttestes konkret aussehen, ist nicht einheitlich geregelt“, so Lukas. Die Anforderungen würden von den Anbietern selbst festgelegt und könnten deswegen stark variieren.

Claims kritisch hinterfragen

Bei all den blumigen Versprechungen der Kosmetikindustrie sollten sich Konsumentinnen und Konsumenten stets bewusst machen, dass hier in gewissem Maße auch ein schöner Schein verkauft werde. „Es sind Werbeaussagen, die mich überzeugen sollen“, so Lukas. Verbraucherinnen und Verbraucher täten gut daran, diese Claims mit gesundem Menschenverstand zu hinterfragen.