Logo vom Grünen Pass
gesundheit.gv.at
gesundheit.gv.at

Impfzertifikat jetzt auch für zu früh Geboosterte

Menschen, die sich die dritte Covid-19-Impfung zu früh geholt haben, bekommen nun doch einen Impfnachweis ausgestellt. Eine Verringerung des gesetzliche Mindestabstands zwischen den Impfungen macht es möglich.

Wer den Mindestabstand von 120 Tagen (vier Monaten) zwischen der zweiten und der dritten CoV-Impfung nicht eingehalten hat, für den gab es bisher keinen Impfnachweis mit QR-Code über die dritte Impfung, auch wenn es sich nur um ein paar Tage zu früh handelte.

Das Impfzertifikat wies stattdessen eine zweite Zweitimpfung (2/2) aus. Hieß es vor einer Woche aus dem Gesundheitsministerium noch, das sei nicht zu ändern, ist nun im Rahmen der aktuellen COVID-19-Maßnahmenverordnung doch noch eine Lösung gefunden worden.

Zertifikat neu in Apotheke ausdrucken und in App laden

Der gesetzliche Mindestabstand zwischen zweiter und dritter Impfung wird ab 1. Februar von 120 Tagen auf 90 Tage reduziert. Betroffenen zu früh geboosterten Personen wird demnach ein neues Impfzertifikat (3/3) ausgestellt, das wie gewohnt kostenlos in Apotheken ausgedruckt oder mit Handysignatur aus dem E-Impfpass heruntergeladen werden kann. Dieses muss dann nochmal händisch in die Grüner-Pass-App geladen werden, eine automatische Aktualisierung in der App gibt es nicht.

Im Inland ist es zwar auch möglich seinen gelben Impfpass bei Kontrollen herzuzeigen, im Ausland kann ein fehlendes scanbares EU-Impfzertifikat über die Booster-Impfung aber durchaus zu einem Problem werden.

Bei anderen Problemen mit dem Impfzertifikat oder auch Genesungszertifikat gibt es bei der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) eine Anlaufstelle, an die sich Bürgerinnen und Bürger wenden können.