Seit November sammelt der VSV Betroffene – 50 hätten sich bisher für eine Sammelaktion angemeldet, nicht alle davon mit Rechtsschutzpolizze.
„Bis zu 500 Euro Schaden pro Fall“
Den Schaden für sechs Monate verlorene Preisgarantie für tausende Betroffene bezifferte Kolba mit jeweils rund 300 bis 500 Euro, auch abhängig davon, ob ein Kunde nur Strom oder Gas oder beides bezogen hat. Das ergebe die Durchsicht konkreter Verträge von innerhalb einer Preisgarantie heraus Gekündigten, die um sechs Monate günstigen Energiepreis umgefallen sind.
Zuerst Klagen für Rechtsschutzversicherte
Man werde zunächst Rechtsschutzversicherte vorziehen. Jene Fälle, für die mangels Rechtsschutzdeckung keine individuelle Klage in Frage kommt, will der VSV gemeinsam mit einem Prozessfinanzierer vor Gericht bringen. Für Betroffene sei das kosten- und risikofrei, abgesehen vom VSV-Mitgliedsbeitrag.
Davor werde man noch an Maxenergy herantreten und schauen, ob der Energieanbieter außergerichtlich bereits ist, sein Risiko zu vermindern. Auch vor dem Einbringen individueller Klagen könnte ein Rechtsschutzversicherer unter Umständen noch einen Versuch einer außergerichtlichen Einigung verlangen, etwa binnen einer Ein-Wochen-Frist. Mit ersten Rückmeldungen von Versicherern rechnet Kolba noch diese Woche.
VKI klagte bereits Enstroga GmbH
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) brachte im November eine erste Klage wegen nicht eingehaltener Preisgarantien für Energie-Haushaltskunden ein. Dies betraf damals die Enstroga GmbH mit Sitz in Wien, eine Tochter der deutschen Enstroga Energie Holding GmbH (Berlin).
Die Maxenergy Austria Handels GmbH, Tochter der deutschen erdgas schwaben, habe eine außergerichtliche Einigung über einen Schadenersatz abgelehnt, so der VKI damals – daher müsse eine Schadenersatzverpflichtung gerichtlich geklärt werden.