Paragrafensymbole an den Türgriffen eines Gerichtsgebäudes
APA/dpa/Oliver Berg
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Urteilsverstoß: T-Mobile muss Strafe zahlen

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte die T-Mobile Austria GmbH, zu der unter anderem die Marke Magenta gehört, wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens geklagt und Recht bekommen. In der Folge verstieß das Unternehmen jedoch mehrmals gegen das Urteil, der VKI brachte bereits zwei Exekutionsanträge ein. Nun muss T-Mobile 60.000 Euro Strafe zahlen (nicht rechtskräftig).

T-Mobile hatte sein Glasfaser-Internet in einem TV-Werbespot mit den Worten „gratis bis Jahresende“ beworben. Dabei sei lediglich mit einem Sternchen und einem für zwei Sekunden eingeblendeten Text über Zusatzkosten wie die Servicepauschale, Aktivierungsentgelt und eine Mindestvertragsdauer aufgeklärt worden. Auf dazugehörigen Plakatwerbungen sei die Fußzeile kaum lesbar gewesen, schreibt der VKI in einer Aussendung.

Mehrfache Verstöße gegen OLG-Urteil

Laut OLG Wien eine irreführende Geschäftspraktik, da die hervorgehobene Phrase „gratis bis Jahresende“ suggeriere, dass in diesem Zeitraum gar keine Kosten anfallen würden. T-Mobile habe es laut Urteil vom August 2021 seitdem zu unterlassen, Produkte mit einem hervorgehobenen, zeitbezogenen Preis als gratis zu bewerben, ohne deutlich auf die sonstigen anfallenden Kosten hinzuweisen, so der VKI. Allerdings hat sich T-Mobile mehrmals nicht daran gehalten, weswegen der VKI einen ersten Exekutionsantrag gegen das Unternehmen eingebracht. Am Ende wurde eine Geldstrafe von 30.000 Euro verhängt.

„Weitere Exektuionsanträge werden folgen“

T-Mobile verstieß dennoch weiterhin gegen das Urteil. Auf dem Kurznachrichtendienst Twitter und in der ORF-TVThek wurde Internetangebote mit „Jetzt 4 Monate Grundgebühr gratis“ beworbe, ohne ausreichend auf die Zusatzkosten hinzuweisen. Der VKI stellte daraufhin erneut Exekutionsantrag. Die Strafe des Bezirksgerichts Wien Innere Stadt lautete nun auf 60.000 Euro (nicht rechtskräftig).

Die Höchststrafe pro Exekutionsantrag liegt bei 100.000 Euro. „Sollte sich T-Mobile weiterhin nicht an die gerichtliche Entscheidung halten, werden weitere Exekutionsanträge folgen“, wird Beate Gelbmann, Leiterin der Abteilung Klagen im VKI, zitiert.