T-Mobile hatte sein Glasfaser-Internet in einem TV-Werbespot mit den Worten „gratis bis Jahresende“ beworben. Dabei sei lediglich mit einem Sternchen und einem für zwei Sekunden eingeblendeten Text über Zusatzkosten wie die Servicepauschale, Aktivierungsentgelt und eine Mindestvertragsdauer aufgeklärt worden. Auf dazugehörigen Plakatwerbungen sei die Fußzeile kaum lesbar gewesen, schreibt der VKI in einer Aussendung.
Mehrfache Verstöße gegen OLG-Urteil
Laut OLG Wien eine irreführende Geschäftspraktik, da die hervorgehobene Phrase „gratis bis Jahresende“ suggeriere, dass in diesem Zeitraum gar keine Kosten anfallen würden. T-Mobile habe es laut Urteil vom August 2021 seitdem zu unterlassen, Produkte mit einem hervorgehobenen, zeitbezogenen Preis als gratis zu bewerben, ohne deutlich auf die sonstigen anfallenden Kosten hinzuweisen, so der VKI. Allerdings hat sich T-Mobile mehrmals nicht daran gehalten, weswegen der VKI einen ersten Exekutionsantrag gegen das Unternehmen eingebracht. Am Ende wurde eine Geldstrafe von 30.000 Euro verhängt.
„Weitere Exektuionsanträge werden folgen“
T-Mobile verstieß dennoch weiterhin gegen das Urteil. Auf dem Kurznachrichtendienst Twitter und in der ORF-TVThek wurde Internetangebote mit „Jetzt 4 Monate Grundgebühr gratis“ beworbe, ohne ausreichend auf die Zusatzkosten hinzuweisen. Der VKI stellte daraufhin erneut Exekutionsantrag. Die Strafe des Bezirksgerichts Wien Innere Stadt lautete nun auf 60.000 Euro (nicht rechtskräftig).
Die Höchststrafe pro Exekutionsantrag liegt bei 100.000 Euro. „Sollte sich T-Mobile weiterhin nicht an die gerichtliche Entscheidung halten, werden weitere Exekutionsanträge folgen“, wird Beate Gelbmann, Leiterin der Abteilung Klagen im VKI, zitiert.