Drei Elektroroller des Anbieters Bird stehen auf der Straße, im Hintergrund ein geparktes Auto
APA/AFP/Eric Piermont
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Viele unzulässige AGB-Klauseln bei E-Scooter-Verleih Bird

Der E-Scooter-Anbieter Bird Rides Austria GmbH muss seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nach einer Klage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) überarbeiten. Der VKI hatte 45 Klauseln beanstandet, die die Haftung von Bird reduzierten und jene der Kunden erheblich ausdehnten.

Man habe sich vor Gericht verglichen, Bird wird die vom VKI beanstandeten Klauseln nicht mehr verwenden, gaben die Verbraucherschützer am Dienstag in einer Aussendung bekannt.

Genereller Haftungsausschluss unzulässig

Nach Angaben des VKI hätte eine Klausel „die gesamte Verantwortung und alle Risiken für Verletzungen oder Erkrankungen“ auf den Fahrer übertragen. Damit habe Bird die eigene Haftung auch in Fällen ausschließen wollen, in denen Bird die Verletzung oder Erkrankung verursacht hatte. Ein derart genereller Haftungsausschluss sei unzulässig, sagte Maximilian Kemetmüller, Jurist im VKI.

Überbordende Meldepflicht ungültig

Eine weitere Bestimmung sah vor, dass beschädigte Fahrzeuge unverzüglich über die Bird-App oder per E-Mail zu melden sind. Der Klausel zufolge hätten auch Fahrzeuge, deren Beschädigung Konsumenten zufällig beim Vorbeigehen oder -fahren bemerkten, gemeldet werden müssen. Eine solche Meldepflicht könne man Verbrauchern in einem Rahmenvertrag nicht wirksam auferlegen, argumentierte der VKI.

Neben der Haftungsausdehnung für Verbraucherinnen- und Verbraucher waren nach Angaben des VKI etliche Klausen unverständlich. 45 Klauseln wurden in der Klage beanstandet. Der vor dem Wiener Handelsgericht geschlossene Vergleich ist rechtskräftig.