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APA/zb/Monika Skolimowska
APA/zb/Monika Skolimowska

Neue Servicestelle hilft bei Zahlungsschwierigkeiten

Mit Jahresbeginn hat das Konsumentenschutzministerium eine neue Ombudsstelle für Privatpersonen in Zahlungsschwierigkeiten eröffnet. Juristen überprüfen dort kostenlos Kredit- und Leasingverträge, Verzugszinsen etc. und verhandeln mit Banken, wenn man seine Raten nicht mehr zahlen kann.

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Zu Beginn der Pandemie hat die österreichische Bundesregierung ein zehnmonatiges Kreditmoratorium in Kraft gesetzt. Das bedeutet, Schuldnerinnen und Schuldner mussten ihre Kreditraten nicht zurückzahlen, sofern sie pandemiebedingt in Zahlungsschwierigkeiten geraten waren, etwa wegen eines Jobverlusts.

Auch VKI, AK und Schuldnerberatung helfen

Seit Ablauf dieser Stundungen im Jänner 2021 haben jedoch weiterhin zahlreiche Konsumenten Probleme, ihre Kreditraten zu bezahlen, so Juristin Beate Blaschek, Leiterin der Bereiche Konsumentenpolitik und Finanzdienstleistung im Sozialministerium. Während des vergangenen Jahres hätten den Betroffene vor allem der Verein für Konsumenteninformation (VKI), die Arbeiterkammer (AK) und die Schuldenberatungen geholfen, so Blaschek. Gleichzeitig wandten sich aber immer mehr Konsumenten direkt an das Sozialministerium.

Der Nationalrat beschloss deshalb im Dezember, eine eigene Servicestelle innerhalb des Ministeriums einzurichten: Ausschließlich für Zahlungsverzugsprobleme von Privatperso-nen – bei Verbraucherkrediten, Leasingverträgen, Kontoüberziehungen und Ratenzahlungen nach einem Kauf. Mit dem Ziel, durch diese Spezialisierung zu besonders schnellen einvernehmlichen Lösungen mit den Banken zu kommen.

Zu Rückzahlung kommen auch noch Verzugskosten

Das häufigste Problem, mit dem Konsumenten zur Servicestelle kommen, ist Arbeitslosigkeit, teilweise auch Kurzarbeit, so Blaschek. Es kämen Alleinverdienerinnen, bei denen das Geld knapp werde und ein bestehender Kredit nicht bedient werden könne. Banken hätten in solchen Fällen das Recht, den Kredit fällig zu stellen, was bedeuten würde, dass dann der gesamte noch offene Kreditbetrag auf einmal zurückbezahlt werden muss, inklusive sämtlicher Verzugskosten.

„Das ist für Menschen, die sich zurzeit nicht einmal leisten können, die Raten zurückzuzahlen, eine grobe Bedrohung“, so die Juristin. Es könne dann entweder zu einer Gehaltspfändungen kommen oder es werde eine Fahrnispfändung eingeleitet. „Es kann also sein, dass der Gerichtsvollzieher kommt und hier tatsächlich Sachen pfändet“, so Blaschek.

Banken zu Zahlungserleichterungen bewegen

Um derlei Verläufe zu verhindern, sehen sich die drei zuständigen Juristinnen und Juristen des Ministeriums die Kreditverträge genau an und überprüfen dabei auch, ob die Höhe der verlangten Verzugskosten gesetzeskonform ist. Dann versuchen Blaschek und ihr Team, die Banken zu Zahlungserleichterungen zu bewegen.

Man argumentiere gegenüber den Banken, dass die Menschen in dieser Situation nicht mehr leisten könnten, weil sie unverschuldeter Weise, durch Maßnahmen der Regierung, wie Schließung diverser Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten gekommen seien, so Blaschek.

Man bemühe sich daher, Maßnahmen vorzuschlagen, wie eine Herabsetzung der Rate für eine längere Zeit, eine vorübergehende Stundung einer Rate, oder aber auch eine Umschuldung des Kredits. „Es gibt bereits einige erfolgreiche Vermittlungen, aber da kann man noch lange nicht von einer Quote reden“, so Blaschek. Seriöse Zahlen könne man erst nach einem längeren Beobachtungszeitraum nennen.

AK und VKI begrüßen Unterstützung

Aus Sicht der AK bietet die Ombudsstelle des Ministeriums keine neue Leistung für Konsumenten, heißt es in einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber help.ORF.at Sowohl der VKI als auch die AK würden bereits jetzt ein gutes Unterstützungsangebot für Kreditnehmer in Zahlungsschwierigkeiten bieten. Einzuwenden habe man gegen eine zusätzliche Stelle aber nichts, so die AK.

Kontakt zur neuen Ombudsstelle

Seit vergangener Woche ist die neue Servicestelle eröffnet. Ihr offizielle Name ist „Ombudsstelle Zahlungsprobleme bei Krediten“. Per E-Mail erreichbar unter zahlungsprobleme@sozialministerium.at Die Nachfrage sei groß, allein in der ersten Woche des Jahres seien bereits 40 Anfragen bearbeitet worden, so Blaschek.

Sie rät dazu, die Ombudsstelle zu kontaktieren, sobald man die erste negative Antwort der Bank bekommen habe, dass diese zu einer Vergleichslösung nicht bereit sei. Im ersten E-Mail an die Se-vicestelle wäre es gut, den Sachverhalt kurz darzustellen: Wie lange der Kredit schon läuft, und warum man diesen nicht bedienen könne, so Blaschek. Daraufhin würden die Ombudsstelle antworten und um die nötigen Unterlagen ersuchen, die dann entweder per Post oder eingescannt per E-Mail übermittelt werden könnten.