Zwei Klauseln in den Geschäftsbedingungen der Rechtsschutzversicherung D.A.S. zur Schadenswiedergutmachung im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie sind rechtswidrig. Das geht aus einem nicht rechtskräftigen Urteil des Handelsgerichts Wien hervor, berichtet der VKI. Demnach hätte kein Versicherungsschutz für hoheitliche Anordnungen durch Gesetze oder Verordnungen aufgrund einer Ausnahmesituation bestanden.
Neben dieser „Ausnahmesituationsklausel“ habe es noch eine nicht rechtskonforme „Katastrophenklausel“ gegeben, die beinhaltete, dass eine Katastrophe dann vorliegt, „wenn durch ein Naturereignis oder ein sonstiges Ereignis dem Umfang nach eine außergewöhnliche Schädigung von Menschen oder Sachen eingetreten ist oder unmittelbar bevorsteht“.
„Das Handelsgericht Wien beurteilte beide Klauseln als intransparent und damit gesetzwidrig“, so der VKI, der im Auftrag des Sozialministeriums eine Klage eingebracht hatte.