Eingangstür zu einem Gerichtsgebäude mit Paragraf-Symbol
APA/dpa/Oliver Berg
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VKI: Erfolg im Rechtsstreit mit D.A.S. wegen CoV-Klauseln

Das Handelsgericht Wien hat zwei AGB-Klauseln der D.A.S. Rechtsschutzversicherung für unzulässig erklärt. Die beanstandeten Klauseln würden den Versicherungsschutz in Ausnahme- und Katastrophenfällen einschränken, so der Verein für Konsumenteninformation (VKI), der die Klage eingebracht hat. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Zwei Klauseln in den Geschäftsbedingungen der Rechtsschutzversicherung D.A.S. zur Schadenswiedergutmachung im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie sind rechtswidrig. Das geht aus einem nicht rechtskräftigen Urteil des Handelsgerichts Wien hervor, berichtet der VKI. Demnach hätte kein Versicherungsschutz für hoheitliche Anordnungen durch Gesetze oder Verordnungen aufgrund einer Ausnahmesituation bestanden.

Neben dieser „Ausnahmesituationsklausel“ habe es noch eine nicht rechtskonforme „Katastrophenklausel“ gegeben, die beinhaltete, dass eine Katastrophe dann vorliegt, „wenn durch ein Naturereignis oder ein sonstiges Ereignis dem Umfang nach eine außergewöhnliche Schädigung von Menschen oder Sachen eingetreten ist oder unmittelbar bevorsteht“.

„Das Handelsgericht Wien beurteilte beide Klauseln als intransparent und damit gesetzwidrig“, so der VKI, der im Auftrag des Sozialministeriums eine Klage eingebracht hatte.