Unterstützt werden sollen insbesondere jene Personen, die fällige Kreditraten nicht zahlen können und deren Bank zu keiner einvernehmlichen Lösung bereit ist, geht aus einer Aussendung vom Mittwoch hervor. Ob es sich dabei um einen „echten“ Kredit oder eine Kontoüberziehung, eine Leasingfinanzierung oder eine Ratenzahlung nach einem Kauf handelt, sei nicht relevant. Die Ombudsstelle könne außerdem überprüfen, ob die von der Bank verrechneten Verzugszinsen sowie die sonstigen Kosten zulässig sind.
Zahlungsschwierigkeiten dürften nicht zu „einer dauerhaften Überschuldung ausarten“, wird Konsumentenschutzminister Wolfgang Mückstein (Grüne) zitiert. Die Hilfe durch die Ombudsstelle erfasst keine Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer, die ihren Kredit für unternehmerische oder landwirtschaftliche Tätigkeit aufgenommen haben, hieß es. Die Ombudsstelle ist unter zahlungsprobleme@sozialministerium.at und unter der Telefonnummer 01 71100 862504 (Mo. – Fr., 10:00 – 12:00) erreichbar.