Betroffen sind rund 3.300 Mietverträge, die mit der Erste Immobilien Kapitalanlagegesellschaft oder einer ihrer Projektgesellschaften vor Dezember 2021 abgeschlossen wurden. Die unzulässigen Klauseln wurden bei 48 Wohnhausanlagen verwendet, die meisten davon in Wien und Graz. Laut AK handelt es sich um frei finanzierte Neubauten, die nicht dem Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes unterliegen.
Die Klage wurde von der Beschwerde eines Mieters angestoßen, der die Höhe der Betriebskostennachzahlung beanstandete. Die Klauseln zur Definition der Betriebskosten wurden von der AK als „unklar und völlig überschießend“ eingestuft. Nachdem eine Abmahnung ohne Folgen blieb, zog die Arbeiterkammer vor Gericht und bekam nun in letzter Instanz Recht.
Automatische Gutschrift für Betroffene
Die Höhe der Rückzahlungen beträgt bis zu 30 Prozent der in den vergangenen drei Jahren für Betriebskosten verrechneten Beträge, abhängig von Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, Größe der Wohnung und Höhe der verrechneten Betriebskosten. Betroffene erhalten die Gutschrift automatisch, so die AK.
Die Erste Immobiliengesellschaft teilte der Presseagentur APA mit, dass die zu viel verrechneten Kosten im Rahmen der nächsten Vorschreibungen zurück erstattet werden. Die neuen Wohnungsmietverträge würden außerdem im Sinne der OGH-Entscheidung adaptiert. Die Immobiliengesellschaft wies darauf hin, dass die neue Rechtsprechung auch für alle anderen Vermieter im freifinanzierten Neubau gelte.