BPA bleibt „besonders besorgniserregender Stoff“

Der Kunststoffzusatz Bisphenol A (BPA) bleibt auf der Liste „besonders besorgniserregender Stoffe“ – das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) festgestellt. Der Industrieverband Plastics Europe hatte gegen die Einstufung durch die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) geklagt und nun in zweiter Instanz verloren.

Die Umweltschutzorganisation Global 2000 begrüßte die Entscheidung des EuGH. BPA zähle noch immer zu den meistverwendeten Chemikalien der Welt, komme in der Kunststoffherstellung zum Einsatz und sei hormonschädigend. „Das heißt: Schon die kleinsten Dosen davon können das menschliche Hormonsystem beeinflussen und die Gesundheit schädigen“, wird Helmut Burtscher-Schaden, Umweltchemiker der Organisation, in einer Aussendung zitiert.

Grenzwert drastisch reduziert

Unabhängig vom gestrigen Gerichtsverfahren am EuGH hatte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) am 15. Dezember 2021 eine überarbeitete Risikobewertung für BPA in Lebensmitteln präsentiert, die in Fachkreisen für großes Aufsehen sorgte: Denn darin empfiehlt die Behörde, den gesundheitlichen Richtwert DTA („duldbare tägliche Aufnahme“) von 4.000 Nanogramm auf 0,04 Nanogramm pro Kilogramm Körpergewicht und Tag herabzusetzen, also um den Faktor 100.000.

GLOBAL 2000 fordert nun das sofortige Aus für die hormonschädigende Chemikalie in allen für Konsumentinnen und Konsumenten relevanten Anwendungsbereichen – von Gebrauchsartikeln über Plastikverpackungen bis zu Konservendosen.