Masken und Beipackzettel von Hygiene Austria
ORF.at/Beate Macura
ORF.at/Beate Macura

Geld zurück für Hygiene-Austria-Kunden

Wer mutmaßlich falsch gekennzeichnete FFP2-Masken von Hygiene Austria gekauft hat, bekommt sein Geld zurück, meldet die Arbeiterkammer (AK). Die Masken waren als österreichisches Produkt ausgewiesen, sollen jedoch aus China stammen.

Dem Maskenhersteller Hygiene Austria, einer Tochter von Palmers, wird vorgeworfen, chinesische FFP2-Masken angekauft und diese dann als in Österreich produzierte Ware verkauft zu haben. Die Masken sollen zuvor unter fragwürdigen hygienischen Umständen von illegal beschäftigen Arbeiterinnen und Arbeitern umetikettiert worden sein. Strafrechtliche Ermittlungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) laufen dazu noch.

Nach Auffliegen des „Maskenskandals“ meldeten sich zu Jahresbeginn 57 Betroffene bei der AK. Sie hatten die FFP2-Masken von Hygiene Austria oder Palmers gekauft und fühlten sich von der Bewerbung „Made in Austria“ getäuscht. Für ihre Kaufentscheidung war „Made in Austria“ ausschlaggebend, und sie nahmen für eine vermeintlich vertrauenswürdige und qualitativ hochwertigere Herstellung in Österreich bewusst höhere Kosten in Kauf.

Rund 10.000 Euro für 57 Betroffene

Die AK hat dazu zwei Musterverfahren vor dem Bezirksgericht für Handelssachen Wien (BGHS) geführt und sich als Privatbeteiligte dem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren der WKStA angeschlossen. Das Ergebnis war eine außergerichtliche Einigung mit Hygiene Austria und Palmers. Die beiden Unternehmen zahlen den vollen Kaufpreis zurück, aus „wirtschaftlichen Überlegungen“ und „trotz unterschiedlicher Rechtsstandpunkte“, heißt es in einer Aussendung der AK. Dabei handele es sich um insgesamt 10.170 Euro an die KonsumentInnen.

Geld zurück mit Rechnung

Die 57 betroffenen Konsumentinnen und Konsumenten seien bereits informiert worden. Für alle Anderen gelte: Wer noch Rechnungen für FFP2-Masken von Palmers oder Hygiene Austria hat, könne sich bei der AK melden, man werde helfen, das Geld zurückzuholen. Die Rechnung sei hier notwendig, da es sich nicht um einen Rückruf nach dem Produktsicherheitsgesetz handele, heißt es gegenüber help.ORF.at. Die Masken müssen dagegen nicht zurückgegeben werden.