Karibisches Idyll: blaues Meer, weißer Strand und Kokospalmen
stockphoto-graf – stock.adobe.com
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Lockdown: Urlaub in Tirol verboten, in Dubai erlaubt

Ob Skiurlaub in Tirol oder Wellness in der burgenländischen Therme – Urlaub in Österreich ist derzeit wegen des Lockdowns nicht möglich. Es gilt ein Beherbergungsverbot. Wer bereits gebucht und bezahlt hat, erhält sein Geld zurück. Anders sieht es bei Auslandsreisen aus: Einem Urlaub in Dubai oder Ungarn steht nichts entgegen, solange man sich an die dortigen Einreiseregeln hält.

Auch wenn im Lockdown die Kontakte möglichst reduziert werden sollen, heißt das nicht, dass ein Ortswechsel verboten sind. Die Fahrt zum Wochenendhaus und auch die Übernachtung dort sind etwa weiter erlaubt, so Lukas Eschlböck vom Verein für Konsumenteninformation (VKI).

Tagesausflüge innerhalb Österreichs erlaubt

Auch Tagesausflüge in andere Bundesländer sind kein Problem: „Es gibt derzeit keine Entfernungsbegrenzungen, dass man sich nur im Umkreis von zehn oder 20 Kilometern vom Wohnort aufhalten darf. Zur physischen und psychischen Erholung ist ein Ausflug ins Grüne daher ohne Bedenken möglich,“ so Eschlböck.

Untersagt ist hingegen das Übernachten in einem Hotel oder gemieteten Apartment. Es gilt ein Betretungsverbot für Beherbergungsbetriebe (darunter auch Campingplätze). Wer deswegen auf seinen gebuchten Urlaub verzichten muss, bekommt sein Geld zurück.

Hotel, Apartment: Urlauber bekommen Geld zurück

Immer wieder wird von Tourismusbetrieben argumentiert, dass es sich um „höhere Gewalt“ handle und der Hotelier ja keine Schuld daran trage, dass man den Urlauber nicht beherbergen darf. Daher müsse auch kein Geld zurückgezahlt werden. Das stimmt nicht. Die Schuldfrage stellt sich erst gar nicht.

Es gilt der simple Grundsatz: Kann das Hotel beziehungsweise die Therme die gewünschte Leistung nicht erbringen – und das können sie nicht, wenn sie geschlossen sind – muss das Geld rückerstattet werden. Einen Gutschein muss man nicht akzeptieren.

Separat gekaufte Skipässe in Kulanz zurückgeben

Was aber, wenn man nicht nur die Unterkunft organisiert, sondern separat über die Website des Skigebiets auch schon Skipässe für die Urlaubszeit gekauft hat? Die Seilbahnen dürfen im jetzigen Lockdown bekanntlich offenhalten. Eine mehrstündige Anreise, etwa nach Salzburg oder Tirol ohne Übernachtungsmöglichkeit, werden Urlauber für einen Skitag aber wohl kaum auf sich nehmen wollen.

„Hier ist die Problematik, dass der Vertragspartner leistungsbereit ist, die Seilbahnen und Skipisten sind ja geöffnet. Man könnte also den Skipass nutzen. Somit haben die Urlauber kein Recht darauf, ihr Geld zurückzubekommen, sondern müssen sich an den Seilbahnbetreiber wenden und eine Kulanzlösung anstreben“ so VKI-Jurist Eschlböck.

Geld oder Gutschein

Möglich ist hier natürlich auch, dass der Seilbahnbetreiber in Kulanz das Geld rückerstattet. Andere Varianten sind etwa, dass man die Gültgkeit auf einen späteren Zeitpunkt verschiebt oder einen Gutschein erhält: „Ich gehe davon aus, dass die Seilbahner an einer gewissen Kundenzufriedenheit interessiert sind und denke daher, dass sie hier kulant agieren,“ so Eschlböck.

Wie die Erfahrung zeigt, sind die Seilbahnbetreiber aber nicht immer kooperativ. Verbraucherschutzvereine bieten hier Unterstützung. Beim VKI läuft etwa gerade eine Sammelaktion, die Ski-Saisonkarten der Saison 2019/2020 im ersten Lockdown betrifft, da bis heute einige Skigebiete die anteilige Rückzahlung für die Zeit der geschlossenen Pisten verweigern – mehr dazu in VKI startet Sammelaktion zu Skisaisonkarten 2019/2020.

Fernreisen auch im Lockdown erlaubt

Während Urlaub in Österreich im Lockdown nicht erlaubt ist, steht einer Reise in ein anderes Land kurioserweise nichts entgegen.

„Ja, Auslandsreisen sind weiter möglich und damit auch die Fahrt zum Flughafen oder Bahnhof“, so Eschlböck. Der VKI habe zu dem Thema eine Mitteilung des Ministeriums erhalten, die deutlich mache, dass die Reisefreiheit als solches grundsätzlich durch den Lockdown nicht beschränkt werde.

Aktueller PCR-Test meist Voraussetzung

Ob nach Dubai, Thailand oder einfach nur in das benachbarte Deutschland: Was die Urlaubsdestination betrifft gibt es keine Einschränkungen, außer die Vorgaben des Urlaubslandes selbst. Welche Regeln im jeweiligen Urlaubsland gelten, listet etwa die Website des österreichischen Außenministeriums. Oft wird ein negativer PCR-Test verlangt, der nicht älter als 72 Stunden sein darf.

Um einen rechtzeitigen Testtermin müssen sich Urlauber selbst kümmern. Angesichts der mageren PCR-Testkapazitäten in einigen Bundesländern ist das nach wie vor gar nicht so leicht. Reisenden bleibt oft nichts anderes übrig, als zu hoffen, dass das Ergebnis rechtzeitig da ist.