Ein gesperrter Skilift in einem Skigebiet bei Salzburg
APA/Barbara Gindl
APA/Barbara Gindl

VKI startet Sammelaktion zu Skisaisonkarten 2019/2020

Wer eine Skisaisonkarte für 2019/2020 besessen hat, hat Anspruch auf anteilige Erstattung für die Zeit der geschlossenen Pisten. Viele Liftbetreiber weigern sich jedoch, Geld zurückzuzahlen. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) startet nun eine Sammelaktion, um die Durchsetzung der Ansprüche zu unterstützen.

Die Skisaison 2019/2020 endete im März 2020 im Lockdown. Die anteiligen Erstattungsansprüche von Saisonkartenbesitzerinnen und -besitzern wurden zwar mehrfach gerichtlich bestätigt, dennoch wird die Rückzahlung in vielen Fällen verweigert, so der VKI in einer Aussendung. So hat der Verein zwar unter anderem gegen die Ski Amadé Gmbh gewonnen. Viele Betreiber würden solche Urteile jedoch als Einzelfallentscheidung sehen, die keine allgemeine Erstattung nach sich zögen, so der VKI.

VKI droht mit weiteren rechtlichen Schritten

Die Sammelaktion im Auftrag des Sozialministeriums soll nun Schwung in die Sache bringen. Unterstützung erhält, wer eine der folgenden Saisonkarten erworben hat: Ski Amadè Card, Superskicard Salzburg & Kitzbüheler Alpen, Topskipass Kärnten & Osttirol, Ostalpen Card, Snow Card Tirol und Freizeitticket Tirol. Wer sich der Aktion anschließen möchte, muss sich bis Ende Februar 2022 beim VKI registrieren lassen. Die Teilnahme ist kostenlos.

Die Höhe der Erstattungssumme hängt von der Dauer der Skisaison und dem für die Saisonkarte bezahlten Preis ab. Als Beispiel nennt der VKI den anteiligen Anspruch gegen die Ski Amadè aus dem oben erwähnten Prozess in Höhe von gut 140 Euro pro Erwachsener Person.

Es sei nicht einzusehen, dass Liftbetreiber den vollen Preis trotz eindeutiger Rechtslage einbehielten, sagt Thomas Hirmke, Leiter des Bereichs Recht im VKI: „Wir werden betroffene Saisonkartenbesitzer bei der Verfolgung ihrer Rechtsansprüche unterstützen. Sollten die Liftbetreiber nicht einlenken, werden weitere rechtliche Schritte folgen.“