Zündvorrichtung einer in Betrieb befindlichen Gastherme
dpaNorbert Fürsterling
dpaNorbert Fürsterling

VKI klagt Energieanbieter

Nach vielen Beschwerden zu Kündigungen und Preiserhöhungen klagt der Verein für Konsumenteninformation (VKI) zwei Energieanbieter. Weder die Enstroga GmbH noch Maxenergy würden sich an die gesetzliche Vorgaben halten, so der VKI.

Die Großhandelspreise für Strom und Gas sind heuer in Europa stark gestiegen. Viele österreichische Energieanbieter haben die Preise lange stabil gehalten, zuletzt aber vermehrt in verschiedener Weise darauf reagiert. Unter anderem wurde versucht, bestehende Verträge zu beenden oder anzupassen.

Klage gegen Enstroga GmbH

Dem VKI liegen seit Wochen verschiedenartige Beschwerden über Kündigungen und Preiserhöhungen, bei denen aus Sicht der Konsumentenschutzorganisation die gesetzlichen Vorgaben nicht immer eingehalten werden, vor.

Bei einem Teil der Beschwerden geht es darum, dass die von Energieanbietern in Aussicht gestellten Preisgarantien nicht eingehalten werden. So versuche die Enstroga GmbH, zugesagte Preise mittels Änderungskündigung zu erhöhen und biete dabei entsprechende neue – deutlich höhere – Tarife an. Diese sollen gelten, sofern der Preiserhöhung nicht widersprochen wird. Erfolgt ein Widerspruch gegen die neuen Preise, soll nach Vorstellung des Energieanbieters das Vertragsverhältnis enden.

Für den VKI ist diese Vorgehensweise unzulässig. Mangels außergerichtlicher Einigung habe man nunmehr Klage im Auftrag des Sozialministeriums eingebracht.

Gerichtsverfahren auch gegen Maxenergy

Auch die Maxenergy Austria Handels GmbH habe sich bei einem Teil ihrer Kundinnen und Kunden nicht an eine Preisgarantie gehalten, so der VKI. Diese sei für 18 Monate vereinbart worden. Maxenergy habe eine außergerichtliche Einigung bezüglich eines Schadenersatzes abgelehnt. Eine Schadenersatzverpflichtung sei daher nunmehr gerichtlich zu klären.

Für die betroffenen Konsumentinnen und Konsumenten ist nach Ansicht des VKI trotzdem in beiden Fällen ein Wechsel zu einem anderen Versorger geboten. Enstroga habe der Konsumentenschutzorganisation gegenüber in diesem Zusammenhang immerhin in Aussicht gestellt, die den Betroffenen nach einem Wechsel entstehenden Mehrkosten bis zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit zu übernehmen, wenn diese die Rechnung nachträglich übermitteln.