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APA/ROLAND SCHLAGER
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Bawag verliert Streit um Kreditkartenmissbrauch

Eine Studentin registrierte sich auf einer Jobplattform – Jobs gab es nicht, dafür eine Kreditkartenabrechnung in Höhe von rund 5.000 Euro. Während der Onlineregistrierung wurde der Steirerin Schadsoftware installiert. Die Bawag PSK unterstellte der jungen Frau grob fahrlässiges Verhalten, das Gericht sah das anders.

Während ihres Studiums wurde eine 21-Jährige via Facebook auf eine Plattform für Onlineminijobs aufmerksam. Im Zuge der Onlineregistrierung wurde von ihr verlangt, dass sie einen Securitycheck macht: Sie musste ihren Reisepass und ihr Gesicht gut erkennbar vor der Webcam zeigen. Zudem gab sie ihre E-Mailadresse und Mobilnummer an, nicht aber ihre Kreditkartendaten.

5.000 Euro abgebucht

Kurz nach der Registrierung kam es zu unautorisierten Zahlungsvorgängen am Kreditkartenkonto. Diese Transaktionen wurden alle unter Eingabe der korrekten Kreditkartendaten, des 3D-Secure Codes und der mobileTAN durchgeführt. In Summe rund 5.000 Euro.

Da die Frau diese Zahlungen nicht freigegeben hatte, meldete sie sich umgehend bei der Bawag PSK und ließ ihre Kreditkarte sperren, trotzdem wurden noch weitere Zahlungen getätigt.

Schadsoftware installiert

Die Arbeiterkammer (AK) Steiermark forderte die Bank auf, die Zahlungen zu übernehmen. Die Bawag PSK habe jedoch der Studentin grob fahrlässiges Verhalten vorgeworfen, weil sie vermeintlich ihre Kreditkartendaten im Zuge der Registrierung weitergeben hätte, so AK-Bankenexpertin Sandra Battisti.

Die junge Frau ließ ihren Laptop und ihr Handy in einem Fachgeschäft überprüfen. Dabei sei Schadsoftware entdeckt worden. Auch die Bank habe angegeben, dass ein Missbrauch des TAN-Systems durchaus möglich sei, wenn am Handy ein Trojaner installiert wurde und so SMS von Dritten abgefangen werden können. „Weiters ist der Bawag PSK die für die Abbuchungen genutzte Plattform als dubios bekannt. Trotzdem hat sie die Abbuchungen zugelassen“, so Battisti.

Betrugsmöglichkeiten „für Laien kaum vorstellbar“

Das Gericht begründete in seinem Urteil, das in beiden Instanzen zugunsten der 21-Jährigen ausfiel, „dass die technischen Möglichkeiten, um an Daten zu gelangen, mannigfaltig und für Laien kaum vorstellbar sind“ und die Studentin nicht grob fahrlässig gehandelt habe. Das Urteil erging bereits im September 2020.

Battisti rät Konsumentinnen und Konsumenten, die mit unautorisierten Abbuchungen konfrontiert sind, sofort die Karte sperren sowie elektronische Endgeräte überprüfen und Daten sichern zu lassen.