Amazon-Paket auf dem Laufband
APA/AFP/Ronny Hartmann
APA/AFP/Ronny Hartmann

Amazon: Alexa und Dash-Buttons nicht gesetzeskonform

Mit Alexa und Amazons Dash-Buttons konnten Verbraucherinnen und Verbraucher Produkte bestellen, ohne die Amazon-Homepage aufrufen zu müssen. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) reichte Klage ein, da Kundinnen und Kunden in diesem Zusammenhang nicht ausreichend über Vertragsbedingungen informiert würden. Das Handelsgericht (HG) Wien teilt die Ansicht der Verbraucherorganisation.

Mit dem Amazon-Dash-Button konnten Verbraucherinnen und Verbraucher durch Knopfdruck auf ein batteriebetriebenes Gerät ein Produkt bestellen. Dabei wurde die Bestellung abgeschickt, sobald der Knopf des Buttons betätigt wurde. Über den Alexa-Sprachassistenten konnten Verbraucher ebenfalls Bestellungen direkt aufgeben, ohne eigens auf die Amazon-Homepage zu gehen.

Der VKI bemängelte sowohl beim Dash-Button als auch bei Alexa, dass Amazon die Konsumentinnen und Konsumenten vor dem Vertragsabschluss einer solchen Bestellung nicht ausreichend über die Vertragsbedingungen informierte. Auch der Handelsverband hatte im Jahr 2019 darauf hingewiesen, dass Amazon hier gegen das österreichische Konsumentenrecht verstoße und die in diesem Zusammenhang eingebrachte VKI-Klage ausdrücklich begrüßt.

Keine Belehrung über Rücktrittsrecht

So fehlten beispielsweise Informationen über die wesentlichen Eigenschaften der Ware, den Gesamtpreis, sowie über das den Verbrauchern zustehende Rücktrittsrecht. Zudem kritisierte der VKI, dass die Verbraucher bei der Bestellung – entgegen der gesetzlichen Vorgaben für Fernabsatzgeschäfte – nicht ausdrücklich bestätigen mussten, dass Sie eine zahlungspflichtige Bestellung auslösen.

Das HG Wien sah darin Verstöße gegen das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz und stufte diese Vorgehensweisen als unzulässige Geschäftspraktiken ein. Amazon EU S.à.r.l. zog das erhobene Rechtmittel gegen das Urteil zurück, sodass es rechtskräftig wurde. Darüber hinaus wurden mehrere AGB-Klauseln zum Dash Button als rechtswidrig beurteilt.

Dash-Buttons aus dem Sortiment genommen

„Auch internationale Konzerne müssen sich an europäische und österreichische Verbraucherschutzbestimmungen halten“, sagt Maximilian Kemetmüller, zuständiger Jurist im VKI. Amazon habe wohl auch auf Druck von Verbraucherschützern die Dash-Buttons mittlerweile aus dem Sortiment genommen. Bei Alexa seien ebenfalls Verbesserungen beim Bestellvorgang vorgenommen worden. Das zeige die Notwendigkeit und Wichtigkeit solcher Verfahren auf, so Kemetmüller.

In den nachfolgenden Instanzen bis hin zum Obersten Gerichtshof (OGH) ging es nur noch um die Klauseln aus den Alexa-Nutzungsbedingungen. Die Klage des VKI dazu wurde letztlich vom OGH abgewiesen, ohne dass sich das Gericht inhaltlich mit den Klauseln auseinandersetzte. Der VKI hatte nämlich die Amazon EU S.à.r.l. geklagt. Nach Ansicht des OGH ist diese Gesellschaft aber nicht Verwenderin der Alexa-Nutzungsbedingungen, sondern ein verbundenes Schwesternunternehmen, die Amazon Media EU S.à r.l.

Amazon: OGH hat Klage gegen Alexa abgewiesen

„Das Urteil des OGH zeige auf, dass bei smarten Geräten oft mehrere Vertragsabschlüsse mit unterschiedlichen Unternehmen erforderlich seien, so der VKI. Bei Problemen mit diesen Geräten sei nicht selten undurchsichtig, an welchen Vertragspartner sich Verbraucherinnen und Verbraucher mit ihren Beschwerden wenden müssen, so Kemetmüller über die höchstinstanzliche Entscheidung.

Die PR-Agentur von Amazon in Deutschland legt wert auf die Feststellung, dass der OGH die Klage des VKI gegen die Nutzungsbedingungen von Alexa abgewiesen habe. Über die darüber hinausgehende Klage des VKI habe das Handelsgericht Wien bereits im Sommer 2020 entschieden. Diese Entscheidung bezog sich auf eine alte Kundenerfahrung, die nicht mehr für das Einkaufen über Alexa verwendet werde. Aufgrund des anhaltenden Wachstums anderer Einkaufsmöglichkeiten habe man die Entscheidung getroffen, den Verkauf von Dash Buttons im Jahr 2019 einzustellen, so der Amazon Sprecher.