Eingangstür zu einem Gerichtsgebäude mit Paragraf-Symbol
APA/dpa/Oliver Berg
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Irreführung bei Vanille-Drink: VKI erfolgreich mit Klage

Auf der Verpackung sind Vanilleblüten naturgetreu abgebildet, das Wort „pflanzlich“ ist hervorgehoben – tatsächlich sind in dem Drink aber weder Vanillebestandteile noch natürliches Vanillearoma enthalten. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagte den Hersteller Mona Naturprodukte GmbH und gewann vor dem Oberlandesgericht (OLG) Wien.

Die Geschäftspraktiken der Mona Naturprodukte sind irreführend – das Urteil ist rechtskräftig. Die Etikettierung eines Lebensmittels darf durch das Aussehen, die Bezeichnung oder die Darstellung einer bestimmten Zutat nicht den unzutreffenden Eindruck erwecken, dass diese Zutat im Lebensmittel vorhanden sei, selbst wenn sich ihr Fehlen aus dem Zutatenverzeichnis ergibt, informierte der VKI. Das besagte Produkt beinhalte nicht jene Inhaltsstoffe, mit denen man der Verpackungsgestaltung zufolge rechnen dürfe. Das Zutatenverzeichnis kläre nicht darüber auf, um welche es sich bei den dort nicht näher bezeichneten „Aromen“ tatsächlich handelt.

„Das Oberlandesgericht Wien setzt sich in diesem rechtskräftigen Urteil ausführlich mit der Diskrepanz einer Produktgestaltung und den tatsächlichen Inhaltsstoffen auseinander. Ein Zutatenverzeichnis allein schließt eine mögliche Irreführungseignung einer Verpackung oder Bezeichnung nicht aus, zumal viele Verbraucherinnen und Verbraucher nicht die Zutatenliste jedes einzelnen Produkts genau studieren“, kommentierte Beate Gelbmann, Leiterin der Abteilung Klage im VKI das Urteil.