Illustration zum Thema Finanzierung – Geldscheine liegen auf einem Ausdruck mit dem begriff „Finanzierung“
APA/BARBARA GINDL
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EuGH stärkt Verbraucherrechte bei Kreditverträgen

Verzugszinsen müssen in einem Kreditvertrag in Form eines konkreten Prozentsatzes angegeben werden, urteilt der Europäische Gerichtshof (EuGH). Verbraucherschützer sehen dadurch Konsumentenrechte gestärkt.

Das höchste Gericht der EU konkretisierte am Donnerstag in einem Urteil, welche Angaben Kreditverträge enthalten müssen. Dazu gehören etwa genaue Prozentsätze bei Verzugszinsen, wie aus dem Richterspruch hervorgeht. Auch die Berechnungsmethode einer bei vorzeitiger Rückzahlung fälligen Entschädigung muss demnach für einen Durchschnittsverbraucher in einer „leicht nachvollziehbaren Weise“ angegeben werden.

„Hilft Schuldnern und Schuldnerinnen weiter“

Nach Einschätzung von Christoph Herrmann von der deutschen Stiftung Warentest hilft das Urteil vielen Schuldnerinnen und Schuldnern weiter. „Die meisten von ihnen können jetzt ihre alten Kreditverträge widerrufen, auch wenn seit Vertragsabschluss schon viele Jahre vergangen sind“, sagte er. Die an dem Verfahren beteiligte Kanzlei teilte mit, dass von dem Urteil nahezu alle privaten Verbraucherdarlehen betroffen sind. Ausgenommen seien lediglich Verbraucherkredite mit Grundpfandrecht, also vor allem Immobilien.

Hintergrund des EuGH-Urteils sind mehrere Fälle, die am deutschen Landgericht Ravensburg verhandelt werden. Dabei wurden Autokreditverträge widerrufen, lange nachdem die Frist abgelaufen war. Begründet wurde dies von den Verbrauchern damit, dass in den Verträgen wichtige Angaben gefehlt hätten.