Passagiere tragen Masken am Flughafen Wien
AFP/Alex Halada
AFP/Alex Halada

Corona-Warnung nach Flug: Was Mitreisende wissen müssen

Viele Österreicherinnen und Österreicher haben diesen Sommer wieder Urlaub gemacht. Mit im Gepäck waren Masken und 3-G-Nachweis. Zurück zu Hause, erreichte manche Reisende allerdings eine Hiobsbotschaft: Ein Passagier im gleichen Flugzeug wurde positiv auf Corona getestet. Welche Maßnahmen in so einem Fall zu treffen sind, erklärt Ursula Karnthaler vom Wiener Gesundheitsdienst (MA15) im Gespräch mit help.ORF.at.

Die Info-SMS der Stadt Wien
Screenshot/Beate Macura ORF.at

„Aufgrund ihrer Flugreise müssen wir Sie über einen Kontakt zu einer auf Covid-19 positiv getesteten Person informieren. Lassen Sie sich testen und tragen Sie eine FFP2-Maske“ heißt es in der SMS der Stadt Wien, die eine Ö1-Hörerin eine Woche nach ihrem Flug aus Spanien erreichte.

Zwei Sitzreihen vor und hinter dem Infizierten

Wer eine derartige Nachricht via SMS, E-Mail oder auch als postalisches Schreiben bekommt, ist nicht nur im gleichen Flugzeug, sondern in unmittelbarer Nähe der infizierten Person gesessen.

Kontaktiert werden nämlich nur die Passagiere, die in der gleichen Reihe oder zwei Reihen vor beziehungsweise hinter dem infizierten Fluggast saßen. So sieht es das Sicherheitspapier der Europäischen Luftsicherheits-Agentur (EASA) vor. Die restlichen Flugpassagiere werden nicht informiert.

Bei Bus- und Bahnfahrten meist nur öffentlicher Aufruf

War eine infizierte Person in der Bahn oder mit dem Bus unterwegs, können nur jene Passagiere kontaktiert werden, deren Sitzplätze und Kontaktdaten bekannt sind. Da dies nur selten der Fall ist, muss meist ein öffentlicher Aufruf in den Medien zur Information eventueller Mitreisender genügen.

PCR-Test empfohlen, aber auch Antigen-Test erlaubt

Wer eine solche Warn-SMS erhält, sollte das ernst nehmen und sich unbedingt testen lassen. Empfohlen wird ein PCR-Test, da dieser derzeit die genauesten Ergebnisse bringt. Aber auch Antigen-Schnelltests sind erlaubt.

PCR-Tests sind in Österreich derzeit kostenlos. Auch die Gurgeltests fallen in diese Kategorie. Zudem gibt es in allen Bundesländern Teststationen, wo PCR-Tests mittels Nasen- oder Rachenabstrich durchgeführt werden, und in den meisten Apotheken kann man ebenfalls unter Vorlage der E-Card einen Gratis-PCR-Test machen.

Schild weist auf Covid-19-Testeinrichtungen am Flughafen Wien hin
APA/Roland Schlager

Maske tragen bis Testergebnis da

Bis das Testergebnis da ist, sollte man vorsichtshalber beim Rausgehen konsequent eine FFP2-Maske tragen, rät Ursula Karnthaler, stellvertretende Leiterin des Wiener Gesundheitsdienstes, der Magistratsabteilung 15. Auch eine Reduktion der Kontakte ist empfohlen, in Quarantäne muss man sich aufgrund einer solchen Info-SMS aber nicht begeben.

Quarantäne nur für ungeimpfte direkte Sitznachbarn

Das trifft wenn, nur die unmittelbaren Sitznachbarn. Zählt man dazu, bekommt man in der Regel noch einen Extra-Anruf. Ist man unmittelbarer Sitznachbar der infizierten Person und noch nicht geimpft, gilt man als K1 und wird von den Behörden direkt angerufen und für 14 Tage ab dem Kontakt in Quarantäne geschickt.

Sitzt man direkt neben dem infizierten Flugpassagier und ist bereits geimpft, gilt man nur als K2, bekommt nur eine Information per SMS oder E-Mail und sollte wie die anderen in der Nähe sitzenden Personen nur einen Corona-Test durchführen, um eine eventuelle Infektion zu entdecken.

Negatives Testergebnis muss nicht gemeldet werden

Wenn der Corona-Test ein negatives Ergebnis liefert, ist die Angelegenheit damit auch schon wieder erledigt. Ein negatives Ergebnis muss den Gesundheitsbehörden nämlich nicht mitgeteilt werden.

Ist man positiv, beginnt der übliche Behördenweg zu laufen. „Positive Coronaergebnisse werden vom Labor direkt an die Behörde gemeldet und diese ruft dann den Infizierten an und gibt die Verhängung der Absonderung bekannt“, so Karnthaler vom Wiener Gesundheitsdienst. Sollte sich die Behörde trotz negativem Ergebnis nicht melden, sollte der frisch infizierte Mitreisende seinerseits die zuständige Behörde kontaktieren.

Immer wieder Infektionen

Immer wieder treten positive Fälle bei Flügen auf – und das trotz Masken- und 3-G-Nachweispflicht vor dem Einsteigen. Doch ein Test ist immer nur eine Momentaufnahme. Am Anfang der Krankheit ist die Virenlast vielleicht noch nicht ausreichend, dass der Test anschlägt und die Infektion lässt sich erst später nachweisen.

Und selbst wenn man negativ getestet ist, kann man sich schon kurz später irgendwo anstecken und dann möglicherweise das Virus weiterverbreiten. Und auch die Impfung schützt zwar gut, aber nicht hundertprozentig. So kann es trotz Impfung zu einzelnen Infektionen kommen.

Tipp: Bei Rückkehr, 5 Tage und 10 Tage danach testen

Karnthaler empfiehlt allen Reisenden, sich nach der Rückkehr immer testen zu lassen. „Ideal ist es, sich sofort nach Ankunft testen zu lassen, dann nach fünf Tagen noch einmal und am besten nach zehn Tagen ein weiteres Mal – am besten mittels PCR-Test. Dann hat man ganz sicher alle möglichen Infektionszeiten abgedeckt“, so die stellvertretende Leiterin der MA 15.