Der Verbraucherschutzverein (VSV) von Peter Kolba bemüht sich schon länger um das Recht, Verbandklagen bei Masseschäden durchführen zu dürfen. Eine solche Möglichkeit haben bisher nur die Sozialpartner und der Verein für Konsumenteninformation (VKI). Es geht um Klagen auf Unterlassung der Verwendung unfairer Klauseln, irreführender Werbung und Verstößen gegen EU-Verbraucherrecht nach Paragraph 29 des Konsumentenschutzgesetzes. Nun ergeht eine Petition mit 3.500 Unterschriften an den Nationalrat.
Kolba: Sozialpartner wollen entscheiden, wer geklagt wird
Wieso die Wirtschafts- und Landwirtschaftskammer Verbraucherinteressen vertreten sollten, sei bis heute unerklärlich, kritisierte Kolba in einer Aussendung. „Diese Kammern, aber auch ÖGB und Seniorenrat haben bis heute keine solche Klage geführt. Nur VKI und AK führen diese Klagen.“
Er selbst habe in seiner früheren Tätigkeit für den VKI die Klagstätigkeit im Verein für Konsumenteninformation aufgebaut. Es könne also kaum bezweifelt werden, dass der VSV solche Klagen führen kann, so Kolba: „Doch die Sozialpartner wollten die Kontrolle darüber, wer geklagt werde, nicht aus der Hand geben.“ Das aber habe mit Verbraucherschutz nichts zu tun, so der Verbraucherjurist.