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DocLX Holding
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„Faule“ Klauseln: AK klagt X-Jam-Maturareiseanbieter

Die Arbeiterkammer (AK) hat den X-Jam Maturareiseanbieter DocLX Travel Events geklagt. Dem Veranstalter wird vorgeworfen, rechtswidrige Klauseln in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu haben. Es geht um hohe Storno- und Bearbeitungsgebühren. Das Urteil ist noch ausständig.

DocLX veranstaltet Abschluss- und Maturareisen in Form von Pauschalreisen. Wegen seiner aggressiven Werbemethoden wurde das Unternehmen bereits verurteilt. Nach zahlreichen Beschwerden über die Stornobedingungen nahm die AK nahm auch die AGB des Unternehmens unter die Lupe.

Hinweis auf kostenlosen Rücktritt fehlt

Elf Klauseln in den AGB des X-Jam Maturareiseanbieters, DocLX Travel Events, sind nach Ansicht der AK rechtswidrig. So geht es etwa um eine Stornogebühr, wonach bei einem Rücktritt vom Vertrag bis 30 Tage vor Reiseantritt 30 Prozent der Reisekosten anfallen würden.

Für die AK ist diese Klausel rechtswidrig, auch weil Urlauberinnen und Urlauber im Zusammenhang mit den Stornobedingungen nicht darüber aufgeklärt würden, dass unter bestimmten Voraussetzungen ein kostenloses Rücktrittsrecht besteht.

Stornogebühr „weder angemessen, noch vertretbar“

„Reisende können vor Beginn der Pauschalreise etwa kostenlos zurücktreten, wenn am Urlaubsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände auftreten, so dass die Pauschalreise nicht stattfinden kann oder die Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigt wird“, so AK-Konsumentenschützer Martin Goger. Ein solcher Umstand wäre zum Beispiel eine Naturkatastrophe oder der Ausbruch einer Epidemie am Urlaubsort.

Außerdem habe im Falle einer Stornierung die Entschädigung für das Unternehmen „angemessen und vertretbar“ zu sein. Stornokosten von 30 Prozent bis zum 30. Tag vor Reiseantritt sind nach Ansicht der AK weder angemessen noch vertretbar. Überdies weiche die Klausel deutlich von der üblichen zehnprozentigen Stornogebühr für Stornierungen bis zum 30. Tag vor Reiseantritt ab.

Hohe Bearbeitungsgebühren

Zudem focht die AK Klauseln zu Bearbeitungsgebühren an. So verrechnet der Reiseanbieter Bearbeitungsgebühren etwa bei Namensänderungen, Umbuchungen und auch (zusätzlich zu den hohen Stornokosten) im Fall von Stornierungen.

Die Klauseln seien unzulässig. „Die Bearbeitungsgebühren fallen unabhängig von den Kosten an, die dem Unternehmen tatsächlich entstanden sind. Es wird auch nicht danach differenziert, ob Reisenden ein Verschulden an einer erforderlichen Änderung wie an einer Umbuchung vorzuwerfen ist“, so Goger. X-Jam Geschäftsführer Thomas Kroupa weist alle Vorwürfe zurück. Die AK habe Klauseln abgemahnt, die in den AGB gar nicht aufscheinen würden. Das Verfahren läuft noch.

Missbrauchsvorwürfe und Covid-19-Infektionen

Das Unternehmen sorgt derzeit wegen Missbrauchsvorwürfen und Übergriffen auf der diesjährigen X-Jam-Maturareise in Kroatien für Schlagzeilen. Ein Security-Mitarbeiter wurde nach mehrere übergriffigen Vorfällen wegen sexueller Belästigung angezeigt. Ermittlungen gegen einen Teilnehmer der Reise, der eine junge Oberösterreicherin vergewaltigt haben soll, laufen.

Zudem gab es bei der diesjährigen Maturareise auch Infektionen mit dem Coronavirus. Laut Veranstalter infizierten sich Mitte Juli insgesamt 65 Teilnehmende mit SARS-CoV-2.