Eine Person zerbricht einen Cookie
Getty Images/The Picture Pantry
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Datenschutz

Digitale Kekskrümel: Tracking via Cookies

Auf jeder Internetseite ploppt einer auf: ein Cookie-Banner. Oft findet sich darauf der Hinweis auf das „berechtigte Interesse“, mit dem Websitebetreiber ungefragt Tracking-Cookies setzen und Nutzerdaten speichern. Eine Passage im Datenschutzrecht macht das derzeit noch möglich, doch künftig soll damit Schluss sein.

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Wer im Internet recherchiert, einkauft oder kommuniziert, hinterlässt Datenspuren. Unter anderem durch Cookies. Diese kleinen Dateien speichern Daten über das Surfverhalten. Manche Cookies sind für das Funktionieren von Internetseiten notwendig, etwa solche, die Logindaten speichern oder die Waren, die man in einem Onlineshop ausgewählt und in den Warenkorb gelegt hat.

Cookie ist nicht gleich Cookie

Andere, so genannte Tracking- oder Third Party Cookies, werden nicht vom Websitebetreiber, sondern von der Werbewirtschaft eingesetzt, erklärt Thorsten Behrens von Watchlist Internet. So verfolgen private Konzerne wie Google, Facebook oder Amazon über viele Internetseiten hinweg, wofür sich ein Nutzer interessiert. Die Profile werden für personalisierte Werbung versteigert, mitunter in Echtzeit, und je detaillierter die Angaben, desto teurer.

Collage von Cookie-Bannern
Screenshots ORF.at (Montage)
Unternehmen machen es Nutzerinnen und Nutzern nicht unbedingt leicht, wenn es um Cookie-Einstellungen geht

Welches Interesse ist „berechtigt“?

Tracking-Cookies dürfen nicht mehr standardmäßig aktiviert sein, sondern bedürfen der Zustimmung der Nutzer. Seit einiger Zeit berufen sich allerdings viele Werbetreibende und Website-Betreiber auf das sogenannte „berechtigte Interesse“ ihrer Cookies, das deren ungefragte Speicherung ermöglicht. Es ist fraglich, ob diese Praxis zulässig ist, sagt Behrens, der die aktuell geltende Rechtslage als „schwammig“ bezeichnet. Sie basiert auf der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und auf der derzeit noch bestehenden Cookie-Verordnung, wo nicht klar geregelt ist, welches Interesse „berechtigt“ ist, weswegen Unternehmen ohne Zustimmung der Nutzerinnen und Nutzer Cookies von Drittanbietern setzen dürfen.

„Im Moment wird mit diesem berechtigten Interesse sehr viel ausprobiert“, sagt Behrens: „Wo kann ich noch mehr Daten sammeln, ohne dass ich mir die Zustimmung von den Nutzerinnen und Nutzern einholen muss.“ Ändern wird sich die Situation erst, wenn es Urteile dazu geben wird und wenn sich die EU-Staaten auf eine neue Datenschutzverordnung einigen. In der ePrivacy-Verordnung, die nach jahrelanger Verzögerung Ende 2022 in Kraft treten soll, kommt laut aktuellem Entwurf das „berechtigte Interesse“ gar nicht mehr vor, so Behrens.

Gegen Tracking-Cookies vorgehen

Funktionelle Cookies, die für das Einloggen und für Onlineshops unerlässlich sind, sollen nicht deaktiviert werden, rät der Watchlist-Internet-Experte. Wer sich gegen Tracking-Cookies wehren will, kann diese ablehnen, muss sich dafür aber mitunter durch große Pop-up-Fenster und zahlreiche Schieberegler arbeiten.

Ein erster, einfacherer Schritt kann sein, die Datenschutzeinstellungen des Browsers zu überprüfen. Dort kann man mit wenigen Mausklicks Cookies von werbetreibenden Drittanbietern ablehnen oder verfügen, dass diese nach dem Schließen des Browsers wieder gelöscht werden. Einen Unterschied kann auch machen, mit welchem Internetbrowser man surft. So speichern Safari von Apple und Firefox keine Third-Party-Cookies mehr. Google Chrome hat angekündigt, bis Ende 2022 ebenfalls darauf zu verzichten. Nutzer werden allerdings weiterhin beim Surfen durchs Netz verfolgt, gibt Behrens zu bedenken. Auch auf diesem Gebiet gebe es neue technische Entwicklungen.

Ausspioniert?

Problematisch seien Tracking-Cookies deshalb, weil sie das Surfverhalten über einen langen Zeitraum auslesen und ein detailliertes Profil über den Nutzer oder die Nutzerin erstellen. Im einfachsten Fall werden diese Daten an Werbetreibende verkauft. Vorstellbar sei aber auch, dass diese Daten zum Beispiel an Versicherungsunternehmen weitergegeben werden, die daraus Rückschlüsse über den Lebenswandel ziehen und vielleicht sogar eine höhere Prämie berechnen könnten. Das sieht Behrens kritisch, denn Internetnutzung zeichne kein vollständiges Bild einer Persönlichkeit.