Zwei junge Frauen und ein Hund blicken auf der Rückseite aus einem Camping-Van
Getty Images/M_a_y_a
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Wohnmobil selbst ausbauen

Vom Kastenwagen zum Campingvan

Einen Kastenwagen zum Reisemobil auszubauen wird immer beliebter. Doch einfach irgendwie ein Bett, Sitzgelegenheiten und eine Kochstelle einzubauen ist nicht immer eine gute Idee. Umbauten sollten, auch im Hinblick auf die passende Fahrzeugtypisierung, gut überlegt sein.

Wohnmobile erfreuen sich in den letzten Monaten wachsender Beliebtheit, das zeigen auch die Zulassungszahlen des laufenden Jahres. Laut Statistik Austria wurden zwischen Jänner und April 2021 mehr als 500 Wohnmobile zugelassen, das ist eine Verdreifachung gegenüber dem Vorjahr.

Campingvan nach Reiseziel auswählen

„Man sollte schauen, wo man das Fahrzeug nutzen will – wenn ich größere Expeditionen mache, ist es vielleicht sinnvoll, dass ich mir einen Allradantrieb anschaffe“, sagt Alexander Letitzki, Jurist beim ÖAMTC. Ein langer Bus mit Hochdach mag zwar komfortabel sein, doch die Parkplatz- oder Stellplatzsuche, vor allem in Städten, ist damit schwieriger.

Auch die Innenausstattung sollte sich nach dem Reiseziel und den dortigen Verhältnissen richten. In warmen Gegenden sei eine Heizung überflüssig, für Reisen im Winter kann eine Motorheizung nötig sein. Wer einen Campingplatz ansteuert, kann auf die dortige Stromversorgung zurückgreifen. Anderswo brauche man vielleicht eine Solaranlage und eine große Speicherbatterie, so Letitzki.

Typisierung: Wohnmobil oder LKW?

Wer vorhat, sich sein eigenes Reisemobil zu bauen, stehe vor der Grundsatzentscheidung zwischen gebrauchtem Campingvan und leerem LKW, so Letitzki: „Wenn man sich den Aufwand ersparen will mit Umbauen, Typisieren, Gutachten und so weiter ist man vielleicht mit einem gebrauchten Wohnmobil leichter dran“.

Denn wer ein Fahrzeug kauft, das als LKW zugelassen ist, und es so umbaut, dass es nicht mehr zum Lastentransport, sondern ausschließlich als Wohnmobil genutzt wird, muss es auch als solches typisieren lassen. Voraussetzung dafür ist der fixe Einbau von Schlaf- und Sitzgelegenheiten, einem Tisch, einer Kochstelle und Gepäckstauraum.

Wenn sich die Einrichtung leicht wieder aus dem Fahrzeug herausnehmen lässt, entsprechende Ladungssicherungsmöglichkeiten gegeben sind und man weiterhin auch Lasten transportiert, könne man es bei der Typisierung als LKW belassen, so Letitzki. Gegenden mit LKW-Fahrverbot könne man dann allerdings nicht bereisen.

NoVA-Zahlung bei Umtypisierung zum Wohnmobil

Wohnmobile gelten als PKW. Das heißt, dass bei der Umtypisierung einmalig die sogenannte Normverbrauchsabgabe, kurz NoVA fällig wird. „Wenn ich einen LKW zu einem PKW umbaue, dann zählt dieser mit dem Stichtag, an dem er neu genehmigt wird als neues Fahrzeug“, erklärt ÖAMTC-Jurist Letitzki. Für die Berechnung der NoVA werden der Fahrzeugwert zu diesem Zeitpunkt sowie die CO2-Emissionen herangezogen.

Ab ersten Juli diesen Jahres unterliegen auch neuzugelassene Klein-LKW der NoVA, außerdem steigt der Höchssteuersatz auf 50 Prozent. Die NoVA wird außerdem ab Jänner 2022 jährlich angepasst. Wie genau sich das auf selbst ausgebaute Campingvans auswirkt, könne man noch nicht abschätzen, sagt Letitzki.

Beim Ausbau auf das Gewicht achten

Beim Ausbau sollte man stabile, flammenhemmende und möglichst leichte Materialien verwenden. Einbauten und Gepäck sollten so positioniert werden, dass der Fahrzeugschwerpunkt möglichst tief liegt. Viele Wohnmobile, egal ob aus der Fabrik oder selbstgebaut, seien im Leerzustand schon so schwer, dass mit Gepäck und Fahrgästen schnell die zulässigen 3,5 Tonnen erreicht werden, warnt ÖAMTC-Jurist Letitzki.

„Bevor man mit dem Fahrzeug in den Urlaub fährt, wäre es gut, auf eine Brückenwaage zu fahren und das Gesamtgewicht und vielleicht auch die Achslasten zu checken“, empfiehlt Letitzki. Bei der Achslast spielen vor allem schwere Einbauten wie Wassertanks oder Fahrradträger am Heck eine Rolle. Wer einen Dachträger montieren will, zum Beispiel für Surfboards, muss sich dabei an die Herstellerangaben zur maximalen Dachlast halten.

Abnahme für Gasanlagen oder zusätzlich Sitzplätze

Einbauten, die während der Fahrt genutzt werden, zum Beispiel zusätzliche Sitze, müsse man von der Prüfstelle abnehmen und eintragen lassen, sagt ÖAMTC-Jurist Letitzki. Für einen Zusatz-Sitzplatz im hinteren Bereich des Fahrzeugs sei ein Fenster vorgeschrieben, außerdem müsse man Festigkeit für Gurt und Sitzbefestigung nachweisen. Wer einen Sitz entfernt, müsse das ebenfalls anzeigen.

Gasanlagen zum Kochen oder Heizen sollten ebenfalls regelmäßig von offizieller Stelle geprüft werden, so Letitzki: „Die meisten Campingplätze, vor allem im Ausland, verlangen nach einer geprüften Gasanlage, sonst lassen sie einen nicht hinein“. Wenn Gas an Bord ist, ist außerdem eine Belüftung nach unten vorgeschrieben, damit man bei einem Leck nicht daran erstickt. Zusätzlich empfiehlt es sich, einen Gas- und Rauchwarnmelder zu installieren und einen Feuerlöscher mitzunehmen.

Gutachten für Kaskoversicherung

Bei der Haftpflichtversicherung gebe es in der Regel kaum preisliche Unterschiede zwischen PKW und LKW unter 3,5 Tonnen, sagt Letitzki. Wer viel Geld in seinen Campingvan steckt, sollte über eine Kaskoversicherung nachdenken: „Bei Umbauten, die keinen Listenpries haben, weil man sie selbst baut, sollte man von einem Sachverständigen ein Gutachten machen lassen, damit man weiß, was das Fahrzeug wert ist“.

Nur so könne man eine Kaskoversicherung abschließen, die bei Beschädigung oder Diebstahl auch den eigentlichen Wert des Campingvans ersetzt.

Vorschriften für Wohnmobile im Ausland

„Man muss darauf schauen, das man für die Länder, durch die man durchfährt, das entsprechende Equipment dabei hat“, sagt Letitzki. Reisende sollten sich im Vorraus über Mitführ- und Kennzeichnungspflichten informieren. So müsse man zum Beispiel in Italien und Spanien Fahrradträger am Heck besonders kennzeichnen, erklärt der ÖAMTC-Jurist.

Daneben gelten in vielen Großstädten besondere Mautbestimmungen oder Fahrverbote für Wohnmobile. Auch manche Straßen, zum Beispiel an der italienischen Amalfiküste, sind für Reisemobile gesperrt.