NordVPN-Nutzer am Laptop
NordVPN
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Mit Tarnkappe im Internet: VPN-Dienste im Test

Wer in öffentlichen WLAN-Netzen surft, sollte ein Virtuelles Privates Netz (VPN) nutzen. VPN-Programme können die Identität verschleiern und minimieren Gefahren, die im ungesicherten WLAN lauern. Die deutsche Stiftung Warentest hat 14 VPN-Dienste getestet. Viele Programme bieten interessante Einsatzmöglichkeiten, haben aber auch ihre Schwächen, paradoxerweise vor allem beim Datenschutz.

Wenn man über ein VPN-Netz im Internet surft, wird der gesamte Datenverkehr verschlüsselt. Die Daten werden dabei über die Server des VPN-Anbieters als Zwischenstation umgeleitet, und dem PC wird eine neue IP-Adresse zugeordnet. Auf diese Weise werden sowohl die Identität als auch der Standort der Anwenderinnen und Anwender verschleiert.

Hinter kostenlosem WLAN können Hacker lauern

Vor allem in öffentlichen WLAN-Netzen sollte man auf jeden Fall mit VPN unterwegs sein, sagt Gunnar Schwan, Projektleiter bei Stiftung Warentest. Etwa in der Bahn, der Bibliothek oder im Kaffeehaus. Da man die Betreiber öffentlicher WLAN-Netze nicht kenne, könne man nicht davon ausgehen, dass der Datenverkehr in jedem Fall sicher verschlüsselt werde, so Schwan.

Bei kostenlosen WLANs, die unvermittelt beispielsweise auf Bahnhöfen aufscheinen, sollte man besonders vorsichtig sein, sagt Schwan. Es könne durchaus sein, dass diese „von einem Hackern aufgespannt worden sind“, der auf Opfer wartet, die sich bei dem vermeintlichen Gratis-Dienst einwählen. Der Hacker könne in der Folge den gesamten Datenverkehr der Betroffenen abgreifen und protokollieren.

Ungesicherte Internetforen laden zum Datenklau ein

Sendungshinweis

„Help“, das Ö1-Konsumentenmagazin, jeden Samstag um 11.40 Uhr in Radio Ö1 und als Podcast.

VPN-Netzwerke haben den Nachteil, dass die Internetverbindung meist langsamer ist, weil ja der gesamte Datenverkehr über den VPN-Server umgeleitet wird. Daheim kann man auf VPN verzichten – mit ein paar Ausnahmen. Wenn sichergestellt werden könne, dass die Verbindung verschlüsselt ist, etwa wenn man mit einer seriösen Bank kommuniziert, brauche man nicht den Umweg über VPN zu nehmen, so Schwan. Anders sei das bei Webangeboten, bei denen die Verschlüsselungstechnik unbekannt ist. Das könne beispielsweise bei diversen Internetforen der Fall sein, wo man auch private Informationen teilt oder persönliche Angelegenheiten diskutiert. Hier sei die Nutzung eines VPN-Dienstes durchaus sinnvoll, meint der Stiftung-Warentest-Experte.

Grenzenloses Streaming mit VPN

VPN-Anbieter bieten eine Vielzahl von Servern in mehreren Ländern, aus denen man wählen kann. Nutzerinnen und Nutzer können also unterschiedliche Standorte vorspiegeln und so ihre Identität verschleiern. Auf diese Weise lässt sich auch das so genannte Geoblocking umgehen. Viele Mediatheken und Onlinevideos sind regional gesperrt, manche US-Streaming-Plattformen wie „HBO“ oder „CBS All Access“ sind in Österreich nicht verfügbar. Mit einem VPN lassen sich diese Sperren umgehen, indem man einen Server innerhalb der Vereinigten Staaten nutzt.

Laptop mit NordVPN
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Testsieger „NordVPN“ bietet zahlreiche Server an, mit denen Anwender ihren tatsächlichen Standort verschleiern können

Viele Streamingdienste, die außerhalb der USA nicht verfügbar sind, akzeptieren keine europäischen Kreditkarten oder PayPal-Konten. Um dieses Hindernis zu beseitigen, könne man zu virtuellen US-Kreditkarten oder Gutscheincodes greifen. Diese werden gegen einen Aufpreis auf diversen Internetseiten angeboten. Man sollte aber vorsichtig sein, da nicht alle Anbieter virtueller Kreditkarten zwangsläufig seriös sind. Der Stiftung-Warentest-Experte empfiehlt, vorher im Internet nach Erfahrungsberichten zu suchen, um die Seriosität des gewählten Anbieters sicherzustellen.

Vorsicht bei virtuellen Kreditkarten

Mit virtuellen Kreditkarten oder über Gutscheincodes könne man bei US-Streamingdiensten einen Vertrag abschließen. Gunnar Schwan rät aber dazu, nur Monatsbindungen einzugehen. Diese werden zu einem Preis von etwa zehn Dollar angeboten. Streamingdienste können mitunter allerdings erkennen, dass ein VPN verwendet wird, und können ausländische Anwenderinnen und Anwender in der Folge sperren, da die Nutzung aus dem Ausland in der Regel gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Unternehmens verstößt. Strafbar mache man sich aber nicht, so Schwan. Das Umgehen des Geoblocking an sich verstoße nicht gegen das Gesetz.

Onlineshopping via VPN hilft beim Preisvergleich

Beim Onlineshopping ist VPN zwar nur bedingt sinnvoll, da man sich ja vor einem Kauf mit Benutzernamen und Passwort anmelden muss. Dadurch ist der Tarneffekt natürlich schnell beim Teufel. Man könne aber durchaus zunächst ohne Kontoanmeldung shoppen und dabei beispielsweise einen osteuropäischen Server wählen. Auf diese Weise könne man Preise vergleichen, um festzustellen, ob ein bestimmtes Produkt in einem anderen Land der Europäischen Union günstiger angeboten wird.

Derverkarte von NordVPN
NordVPN
Um die Identität zu tarnen, bekommt der Rechner eine neue IP-Adresse verpasst

Wer sich anschließend wieder bei dem eigenen Benutzerkonto anmeldet, bekomme zwar wieder den höheren Preis angezeigt, sagt Schwan, man könne den Anbieter dann aber auf die Preisdifferenz hinweisen und anmerken, dass man das Produkt zu dem günstigeren Preis erwerben möchte.

Intransparenz beim Datenschutz

14 VPN-Dienste hat Stiftung Warentest untersucht. Testsieger ist das Programm „NordVPN“. Die Datenübertragung war schnell, das Programm vielseitig einsetzbar, ein Jahresabo kostet knapp vier Euro pro Monat. Die Bestnote war allerdings nur ein „Befriedigend“. Das lag bei allen getesteten Programmen paradoxerweise am Datenschutz. Denn VPN-Software garantiert zwar Verschleierung, nicht aber zwangsläufig die Anonymität gegenüber dem VPN-Anbieter. Es sind die Anbieter selbst, die das Surfverhalten ihrer Kundinnen und Kunden protokollieren können beziehungsweise könnten.

Zwar gebe es die so genannte No-Log-Policy, so Schwan, das heißt, die Anbieter versprechen, dass sie das Surfverhalten der Anwenderinnen und Anwender nicht protokollieren. Man möchte meinen, dass das auch im Interesse der Anbieter läge, letztendlich könne man nicht überprüfen, wie die VPN-Dienste mit den Nutzerdaten umgehen. Daher sollten Konsumentinnen und Konsumenten auch gegenüber VPN-Anbietern immer skeptisch bleiben, so der Experte.

„PrivateVPN“ wurde als „Mangelhaft“ eingestuft

Schlusslicht im Test war das Programm „PrivateVPN“, die Software wurde mit „Mangelhaft“ bewertet. Das größte Problem war, dass „PrivateVPN“ schwache Passwörter und zugleich viele Anmeldeversuche zulasse, so Schwan. Hacker könnten daher verhältnismäßig einfach das Konto übernehmen, um dann beispielsweise Straftaten im Namen des legitimen Nutzers zu begehen. Dies könne für die Betroffenen ernste Konsequenzen nach sich ziehen, warnt Schwan.

Die Intransparenz beim Datenschutz war der Hauptgrund für die Abwertungen von Stiftung Warentest. Hätte ausschließlich die technische Ausstattung beim Test eine Rolle gespielt, wäre bei etlichen Programmen durchaus auch die Note „Gut“ drin gewesen, so Stiftung-Warentest-Experte Gunnar Schwan.