Bild zeigt eine Person die ein Smartphone repariert.
Getty Images/boonchai wedmakawand
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Gewährleistung neu: AK und VKI drängen auf Nachbesserungen

Mit dem ab Anfang nächsten Jahres geltenden, neuen Gewährleistungsrecht erfülle Österreich gerade einmal die Mindestanforderungen der EU, so Arbeiterkammer (AK) und Verein für Konsumenteninformation (VKI). Während viele Länder Europas deutlich längere Gewährleistungsfristen haben, hält das Justizministerium hierzulande an den bestehenden zwei Jahren fest. Für langlebige Produkte sollte diese Frist auf mindestens fünf Jahre verlängert werden, so die Verbraucherschützer.

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Allein im vergangenen Jahr erreichten die AK österreichweit 40.000 Beschwerden von Konsumentinnen und Konsumenten, die Probleme hatten, ihre Gewährleistungsansprüche geltend zu machen.

Die Haltbarkeit von Geräten sei in den vergangenen Jahren deutlich zurückgegangen, so Juristin Gabriele Zgubic, Leiterin der Konsumentenabteilung der AK Wien. Das betreffe sowohl Haushaltsgeräte als auch Alltagsgegenstände wie Schuhe, Kleidung, Handys und Laptops.

Österreich erfüllt nur Mindestanforderungen

Nach Vorgabe der EU muss das bestehende Gewährleistungsrecht bis Anfang nächsten Jahres geändert werden. Im April legte das Justizministerium dazu einen Gesetzesentwurf vor. Damit würde Österreich aber nur die Mindestanforderungen der EU erfüllen, so AK und VKI.

So bleibt etwa die Gewährleistungsfrist von zwei Jahren unverändert. AK und VKI reichten deshalb beim Justizministerium einen 17-seitigen Forderungskatalog zur Nachbesserung ein.

Zwei-Jahres-Frist für langlebige Produkte zu kurz

Die dringendste Forderung betrifft die Haltbarkeitsmängel langlebiger Geräte, so VKI-Juristin Petra Leupold. Die Haltbarkeitserwartung eines Produkts ließe sich auf zwei Wegen bemessen: Über die Angabe des Herstellers, oder wenn diese nicht vorhanden sei, über die „Verkehrserwartung“ eines Gerätes, die über Studien ermittelt werde.

Kostspielige, langlebige Produkte wie Waschmaschinen und Geschirrspüler müssten demnach deutlich länger als zwei Jahre halten, nämlich zehn bis 15 Jahre. Für mangelnde Haltbarkeit müsse der Richtlinie nach jedenfalls Gewähr geleistet werden, so Leupold.

Bis zu sechs Jahre Gewährleistungsfrist

VKI und AK fordern eine Gewährleistungsfrist für langlebige Produkte von mindestens fünf Jahren, wie sie in Norwegen und Island bereits besteht. Auch Deutschland hat eine fünfjährige Gewährleistungsfrist, allerdings nur für Bauwerke und Baustoffe. Am weitesten gehen Großbritannien und Irland: Dort gilt für alle Produkte eine Frist von sechs Jahren.

„Verstoß gegen EU-Recht“

Das Festhalten Österreichs an einer Gewährleistungsfrist von nur zwei Jahren sei de facto eine Rechtsschutzverweigerung, so Leupold. Und damit ein möglicher Verstoß gegen geltendes EU-Recht. So sei in Artikel 47 der EU-Grundrechtecharta das Recht auf einen effektiven Rechtsschutz festgeschrieben.

Daraus lasse sich ableiten, dass Konsumentinnen und Konsumenten Ansprüche haben, die sie auch durchsetzen können müssen, so Leupold. Mit einer zweijährigen, starren Gewährleistungsfrist sei das offensichtlich nicht möglich.

„Hochproblematisches Gesetz“

„Ein Gesetz, das vorsieht, dass ich Rechte von vornherein nicht geltend machen kann, weil versteckte Mängel erst später auftreten, verstößt auch gegen Artikel 6 der Menschenrechtskonvention“, so die VKI-Juristin. Der Gesetzesentwurf sei damit sowohl verbraucherpolitisch als auch umweltpolitisch hochproblematisch.

Mit einem solchen Gesetz würde man die Chance verpassen, mit den Mitteln des Privatrechts einen Beitrag zur Nachhaltigkeit von Produkten zu leisten.

Beweislastumkehr dringend verlängern

Neben der Verlängerung der Gewährleistungsfrist fordern die Verbraucherschutzeinrichtungen auch eine Verlängerung der Frist, bis die Beweistlastumkehr eintritt: Jener Zeitpunkt, ab dem der Konsument beweisen muss, dass der Mangel bei der Übergabe des Produktes bereits bestand.

Auch in diesem Punkt erfüllt der Gesetzesentwurf nur die Mindestanforderung der EU von einem Jahr. Die Richtlinie würde aber eine Verlängerung der Beweistlastumkehr auf bis zu zwei Jahre erlauben.

Recht auf ein Ersatzhandy

Eines dürfte allerdings auch von der Reform unberührt bleiben: Bei der Durchsetzung von Gewährleistungsrechten würden Konsumentinnen und Konsumenten immer wieder auf Hindernisse stoßen, so Zgubic. Häufig würden Verbraucher wochenlang auf die Reparatur ihrer Produkte warten. Bei Smartphones und Laptops, die täglich gebraucht werden, sei das eine untragbare Situation für Betroffenen.

AK und VKI fordern deshalb eine gesetzliche Verpflichtung, dass Reparaturen unverzüglich zu erfolgen haben. Ist das nicht möglich, sollen Ersatzgeräte zur Verfügung gestellt werden müssen oder die Möglichkeit bestehen, den Vertrag aufzulösen. „Wir hoffen, dass das Justizministerium nach Durchsicht unserer Stellungnahmen jetzt noch Verbesserungen am Gesetz vornimmt. Insbesondere was die Gewährleistungsfrist betrifft“, so Zgubic.