mit Handysignatur unterzeichnetes Dokument auf einem iPad
Paul Urban Blaha / help.ORF.at
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Mit der Handysignatur zum Grünen Pass

Der Grüne Pass wird Zutrittserleichterungen für Personen bringen, die getestet, geimpft oder genesen sind. Anfang Juni soll man den Corona-Status auch digital nachweisen können. Um diesen Service einzurichten, wird voraussichtlich eine digitale Unterschrift, die so genannte Handysignatur notwendig sein. Was die Handysignatur ist, was sie kann, und wie man sich registriert.

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„Help“, das Ö1-Konsumentenmagazin, jeden Samstag um 11.40 Uhr in Radio Ö1 und als Podcast.

Die Handysignatur ist eine digitale Signatur, mit der Bürgerinnen und Bürger online ihre Identität zweifelsfrei nachweisen können. Rechtlich ist sie der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt, so lassen sich etwa Verträge digital signieren, die man als PDF-Datei bekommen hat. Außerdem kann man Amtswege sparen, weil viele behördliche Angelegenheiten mittlerweile online mit Handysignatur erledigt werden können.

Handysignatur erspart Behördengänge

So könne man etwa eine Meldebestätigung erhalten oder den Antrag für eine Geburtsurkunde stellen, sagt der Leiter von Watchlist Internet, Thorsten Behrens. Über das Sozialversicherungskonto könne man sich einen Krankenstand bestätigen lassen, Wahlarztrechnungen einreichen oder einen Blick auf das eigene Pensionskonto riskieren. Auch an Volksbegehren kann man über die Handysignatur rechtsgültig teilnehmen, ohne den Weg zum Magistrat auf sich nehmen zu müssen.

Wer bei der elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) angemeldet ist, kann außerdem Befunde einsehen, hat Einblick in den Impfpass und kann prüfen, wer zu welchem Zeitpunkt auf persönliche Gesundheitsdaten zugegriffen hat. Wer zukünftig auch seinen Corona-Status mittels QR-Code digital verfügbar haben möchte, wird voraussichtlich ebenfalls über die Handysignatur oder eine Bürgerkarte verfügen müssen, um diese Funktion auf Gesundheit.gv.at freischalten zu lassen.

Registrierung über FinanzOnline oder bei Servicestellen

Die Registrierung kann auf verschiedenen Wegen erfolgen, sagt Watchlist-Internet-Chef Behrens. Wer bereits das Finanzamtsservice FinanzOnline nutzt, könne die Aktivierung der Handysignatur relativ bequem von daheim durchführen. Der Registrierungs-Button sei gleich auf der Startseite zu finden, so Behrens. In der Folge erhalte man einen Brief per Post, mit einer genauen Anleitung für den Abschluss des Aktivierungsprozesses.

Wer mit Online-Aktivierungen weniger gut vertraut ist, kann sich auch über Gemeindeämter, Bezirksvertretungen oder bestimmte Servicestellen registrieren lassen. Eine Auflistung der zertifizierten Servicestellen gibt es online unter: Handy-Signatur.at. Einmal ist dieser Behördenweg notwendig, damit die Identität der Nutzerinnen und Nutzer vor der Aktivierung zweifelsfrei festgestellt werden kann.

Aktivierung erfordert zunächst gewissen Aufwand

Die Aktivierung sei durchaus ein etwas aufwändigerer Prozess, so Behrens. Wenn die Handysignatur aber einmal eingerichtet ist, funktioniere die Handhabung verhältnismäßig einfach. Zunächst meldet man sich bei der Anwendung, die man nutzen möchte, mit Handynummer und einem selbstgewählten Passwort an. Dann bekommt man einen Pin-Code per SMS auf das Mobiltelefon gesendet, trägt diesen in dem dafür vorgesehenen Feld ein und ist eingeloggt.

Handysignatur-App erleichtert die Nutzung

Alternativ kann man die Handysignatur-App nutzen, die die Anwendung zusätzlich absichert, da hier biometrische Merkmale wie der Fingerabdruck zur Freigabe notwendig sind.

Einmal aktiv, bleibt die Handysignatur fünf Jahre lang gültig. Aus Sicherheitsgründen muss sie aber dann neu aktiviert werden. Vor Ablauf werden Nutzerinnen und Nutzer verständigt. Solange man noch über eine aktive Handysignatur verfügt, könne man die Nutzung über das Handysignatur-Konto problemlos verlängern, so Behrens. Wer diesen Moment verpasst, muss sich allerdings neuerlich registrieren und den entsprechenden Aktivierungsprozess durchlaufen.

E-Tresor verwahrt wichtige Dokumente

Ein zusätzliches Feature, das mittels Handysignatur verfügbar ist, ist der e-Tresor. In diesem elektronischen Datensafe können wichtige Dokumente, Rechnungen oder Passwörter aufbewahrt und bei Bedarf mittels Handysignatur abgerufen werden. Wenn man etwa den Reisepass bei einem Auslandsaufenthalt verliert, ist das Dokument weiterhin digital verfügbar und kann bei Bedarf abgerufen werden, sofern ein Internetzugang möglich ist und man das erforderliche Passwort im Kopf hat.

Experte: Keine Sorgen beim Datenschutz

In puncto Sicherheit und Datenschutz müsse man sich übrigens keine großen Sorgen machen, meint der Watchlist-Internet-Chef. Die Handysignatur sei nach dem derzeitigen Stand der Technik die sicherste Methode, um sich im Internet ausweisen zu können. Die Sicherheitsstandards würden darüber hinaus laufend erweitert und das System auf dem technisch neusten Stand gehalten, so Behrens.

In der Handysignatur selbst seien außerdem nur relativ wenige Daten hinterlegt. Es würden lediglich jene Informationen erfasst, die zur Überprüfung der Identität notwendig seien, um Missbrauch ausschließen zu können. Etwa der Name der Nutzerinnen und Nutzer, die Handynummer und die E-Mail-Adresse. Das Passwort sei für die Betreiber nicht einsehbar, ebenso wenig der Inhalt der abgerufenen Daten. Das Ganze sei an sich eher vorbildlich umgesetzt, sagt Behrens. Nutzerinnen und Nutzer erhielten zwar Zugang zu einer großen Fülle an Daten, diese würden aber nicht über die Handysignatur verwaltet. Deswegen könne es auch kaum ein Datenschutzproblem geben.

Bürgerkarte als Alternative

Um das System nutzen zu können, reicht ein einfaches Handy, das SMS empfangen kann. Ein Smartphone ist nicht notwendig. Alternativ kann man zur so genannten Bürgerkarte greifen. Statt dem Mobiltelefon kommen hier Chipkarte und Kartenlesegerät zum Einsatz. Kartenlesegeräte sind käuflich zu erwerben, welche Karten für den Zugang erhältlich sind, kann man bei A-Trust erfragen. Die e-Card, die bislang als Bürgerkarte genutzt werden konnte, ist mittlerweile nicht mehr zugelassen.