Drei Kinder halten ihr Taschengeld in den Händen.
APA/dpa/Patrick Seeger
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FMA warnt vor „Greenwashing“ bei Finanzprodukten

Seit Mitte März gilt in der EU die Offenlegungsverordnung, die Banken vorschreibt, ihre Produkte nach einem Nachhaltigkeitsgrad zu klassifizieren. Damit soll Transparenz für nachhaltige Finanzprodukte geschaffen werden. Dennoch gibt es weiterhin Fallstricke beim investieren in nachhaltige Produkte, unter anderem „Greenwashing“, warnt die Finanzmarktaufsicht (FMA).

Greenwashing bedeutet „dass ein Finanzprodukt als umweltfreundlich beworben wird, obwohl es grundlegenden Umweltstandards nicht entspricht“, so die Aufsicht. Oft würden die Anbieter Begriffe wie „ökologisch“ und „grün“ in der Bewerbung der Produkte verwenden oder eine Zertifizierung angeben, die es gar nicht gibt, mit dem Ziel, sich im Wettbewerb besser zu stellen beziehungsweise das Image des Unternehmens aufzubessern oder einen höheren Preis für Produkte zu verlangen.

FMA: Anleger sollen zur „grünen“ Anlage verführt werden

Potenzielle Investorinnen und Investoren sollen so dazu verleitet werden, Investments zu tätigen, die sie in Kenntnis der tatsächlichen Auswirkungen des Finanzprodukts nicht oder nur zu einem anderen Preis getätigt hätten, so die FMA.

Um Greenwashing zu identifizieren seien vor allem Transparenz und ausreichende Information wichtig, so die FMA. Daher sei ein Blick auf die Webseite eines Finanzunternehmens, oder -beraters sinnvoll, denn diese müssen im Zuge der Verordnung nun ihre Nachhaltigkeitsstrategie sowie eine Einschätzung der Klimarisiken auf die Rendite ihrer Produkte öffentlich ausweisen.

Zudem empfehlen die Aufseher, auch auf Jahresberichte zu achten, da große Unternehmen, Banken und Versicherungen verpflichtet sind, Angaben zur Nachhaltigkeit zu machen.

„Nachhaltige Anlagen nicht per se sicherer“

Trotz Nachhaltigkeit sei auch das Risiko jeder Veranlagung immer mit zu bedenken. „Nachhaltige Geldanlagen sind nicht per se sicherer als vergleichbare herkömmliche Geldanlagen. Fragen Sie immer nach und seien Sie kritisch“, so die Vorstände der FMA, Helmut Ettl und Eduard Müller, laut Aussendung.

Besonders am „grauen Kapitalmarkt“ – also jenem Markt, der nicht durch die Aufsicht reguliert wird – sei im Hinblick auf Risiko Vorsicht geboten. Denn Investments für Projekte wie grüne Immobilien oder Solarkraftanlagen seien dort häufig in Form von qualifizierten Nachrangdarlehen, Unternehmensbeteiligungen, Schuldverschreibungen oder Genussrechten gestaltet. Bei derartigen Anlageformen kann jedoch das gesamte Investment verloren gehen, sollte das Projekt nicht erfolgreich ist, warnt die FMA.