Logo der Post – verschwommen
APA/Georg Hochmuth
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Post: Kleine Fehler bei Adresse können große Probleme machen

Weil eine Postkundin ein Paket zwar mit Empfängernamen, aber ohne Angabe der Türnummer versendet hatte, landete es nach einer Woche wieder bei der Absenderin. Obwohl der Name des Empfängers an der Gegensprechanlage angegeben war. Man stelle nicht nach Namen, sondern nach Türnummern zu, rechtfertigt sich die Post.

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Geburtstags- und Ostergeschenke für ihr Patenkind in Wien hätten es werden sollen. Eine Konsumentin aus Oberösterreich schnürte das Paket und übergab es der Post. Kostenpunkt: knapp fünf Euro. Das Paket errichte die Bundeshauptstadt, kam in Verteilung und Zustellung. Knapp eine Woche später landete die Postsendung allerdings wieder bei der Absenderin. Die Kundin musste weitere fünf Euro bezahlen, um das Paket entgegennehmen zu dürfen.

Türnummer vergessen – Paket kam retour

Kosten für Rücksendungen müssen Kundinnen und Kunden in der Regel selbst tragen, da auch damit ein Beförderungsaufwand verbunden sei, heißt es seitens der Post gegenüber help.ORF.at. Als Grund für die Rücksendung hatte die Post das Paket mit dem Vermerk „Unbekannt“ versehen, erzählt die enttäuschte Kundin. Auf Nachfrage erklärte ihr das Unternehmen, dass es ein Problem mit der Adresse gegeben habe. Die Kundin habe zwar Empfängernamen, Straßennamen, Hausnummer, Postleitzahl und Ort korrekt angegeben, die Türnummer jedoch vergessen. Deswegen sei das Paket gemäß den geltenden Bestimmungen retourniert worden.

Man stelle nach Türnummer zu und nicht nach Namen, erklärte das Unternehmen der Konsumentin. Das bestätigt auch der Leiter der Presseabteilung der österreichischen Post, Michael Homola. Man sei auf eine korrekte und vollständige Adressangabe angewiesen. Gerade in großen Städten wie Wien seien auf den Gegensprechanlagen häufig nur mehr die Top-Nummern angegeben. Wenn die Türnummer nicht ersichtlich sei, würde die Postsendung folglich retourniert, so Homola.

Ein Kastenwagen der Post mit offenem Kofferraum. Davor steht ein Mitarbeiter, der Pakete ein- und ausräumt
APA/Hans Punz
Return to Sender: Kleine Fehler bei der Adressierung führen zu Rücksendungen und Zusatzkosten

Für Adressierung von Postsendungen gibt es strikte Regeln

Wobei man erwähnen muss, dass im vorliegenden Fall alle Namen der Hausbewohner auf der Gegensprechanlage ersichtlich waren. Homola räumt ein, dass der Zusteller daher den Namen kontrollieren und einen Zustellungsversuch hätte unternehmen müssen. Da der Zusteller das Paket im konkreten Fall hätte übergeben können, werde die Post der Kundin die entstandenen Kosten erstatten, so Homola.

Grundsätzlich aber haben Postkundinnen und Postkunden bei der Adressierung strikte Regeln zu befolgen. Der Empfängername müsse angegeben sein, auch wenn die Post grundsätzlich nach der Adresse zustelle, wie Homola betont. Straßenname, Ort und Postleitzahl müssen ebenso ersichtlich sein wie eben die korrekte Türnummer. Auch die Angabe, auf welcher Stiege der Empfänger wohnt, sollte unbedingt vermerkt werden, dies sei vor allem bei großen Wohnanlagen wichtig, so Homola. Nur wenn all diese Daten korrekt ersichtlich seien, könne die Post auch richtig zustellen.

Länderkürzel keinesfalls verwenden

Zwar gebe es nach wie vor auch Personal, das etwa schlecht lesbare Adressen kontrolliert, jedoch weniger als früher, so Homola. Die Überprüfung der Adressen erfolgt in der Regel maschinell. Mit alten Gewohnheiten sind diese Lesegeräte aber nicht selten überfordert. Etwa mit Länderkürzeln, die ältere Semester vielleicht noch vor die Postleitzahl setzen. „A-1090 Wien“ zum Beispiel. Diese Schreibweise sei seit dem Beginn der 90er Jahre antiquiert und könne beim fortschrittlichen Lesegerät reichlich Verwirrung stiften. Daher sei es grundsätzlich wichtig, keine Länderkürzel zu verwenden, so Homola. Weder national noch international.

Ein Briefkasten der Post an einer Hauswand in Wien.
APA/Roland Schlager
Leere Briefkästen: Der Briefverkehr nimmt stetig ab

Sollte die Empfängeradresse nicht vollständig bekannt sein, bietet die Post einen Adresscheck an, dieses Service gibt es allerdings nur für Firmenkunden. Privatpersonen rät der Pressesprecher der Post, sich vor dem Verschicken einer Postsendung beim Empfänger genau nach der korrekten Anschrift zu erkundigen.

Weniger Briefe: Zustellgebiete werden zusammengelegt

An sich gibt es für alle Zustellbezirke, die so genannten Rayons, einen Stammzusteller. Wenn dieser im Dienst sei, sollte es eigentlich keine Probleme geben, meint Homola. Zustellbezirke würden aber häufig zusammengelegt, wodurch sich Briefträgerinnen und Briefträger neu orientieren müssten und es auch dadurch zu Zustellproblemen kommen könne. Der Grund für das „Verschneiden“ der Zustellbezirke, wie es im Postjargon heißt, sei, dass die Briefmengen jedes Jahr zurückgehen. Und zwar um vier bis fünf Prozent pro Jahr, sagt Homola. Es sei daher nicht mehr möglich, dass ein Zusteller oder eine Zustellerin ein bestimmtes Gebiet „auf immer und ewig“ betreuen könne.

Zurück zu dem Fall der oberösterreichischen Postkundin: Sie wird die Geschenke für ihr Patenkind, welche sich immer noch in ihrem Besitz befinden, nach Ende des Lockdowns persönlich übergeben. An die Vorgaben zur Adressierung will sie sich in Zukunft halten, fordert aber mehr Transparenz seitens der Post ein. Die strengen Vorschriften seien ihr erst klar geworden, als sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Unternehmens im Detail studiert habe. Dies sei eigentlich nicht zumutbar, argumentiert die Konsumentin. Die Post solle zumindest Broschüren auflegen, um ihre Kundinnen und Kunden über solche Vorgaben zu informieren, fordert die Oberösterreicherin.