Laudamotion Firmensitz
APA/HELMUT FOHRINGER
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VKI gewinnt gegen Laudamotion: Klauseln unzulässig

Insgesamt 19 Klauseln in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen der ehemaligen Billigfluglinie Laudamotion sind unzulässig – das hat das Oberlandesgericht (OLG) Wien entschieden. Zentrale Beanstandung waren Bestimmungen, die es Reisenden erschweren sollten, ihre Rechte durchzusetzen, teilt der Verein für Konsumenteninformation (VKI) mit, der gegen die Klauseln vor Gericht gezogen war. Das Urteil ist rechtskräftig.

Eine der unzulässigen Klauseln sah vor, dass Reisende ihre Ansprüche auf Ausgleichszahlung, beispielsweise bei verspäteten Flügen, selber geltend machen müssen und nicht an beauftragte Einrichtungen abtreten dürfen. Eine gröbliche Benachteiligung, urteilte das OLG Wien. Das Gericht bemängelte ebenfalls, dass Beanstandungen in einer gewissen Form, nämlich per Mail, Fax oder über ein Online-Beschwerdeformular einzubringen sind.

„Die Verwendung bestimmter Formulare kann zwar empfohlen werden, jedoch darf das nicht dazu führen, dass ein Unternehmer Verbraucherbeschwerden in Form eines Briefes ablehnen darf“, sagt dazu Beate Gelbmann, Leiterin der Abteilung Klagen im VKI. Weitere gekippte Klauseln sahen vor, dass Flugzeiten ohne Einschränkungen und beliebig geändert werden konnten, betrafen Haftungsbeschränkungen der Ryanair-Tochter Laudamotion und unbestimmte Lagergebühren für nicht abgeholte Gepäckstücke.