Der VKI hat für zwei Konsumenten die ungarische Fluglinie WizzAir geklagt. Diese hatten im Februar 2020 einen Flug für Mai 2020 nach Lissabon gebucht, stornierten diesen aber schließlich wegen der Coronavirus-Pandemie. WizzAir verweigerte eine Rückzahlung. Das Bezirksgericht Schwechat bestätigte nun die Rechtsansicht des VKI, wonach die Geschäftsgrundlage weggefallen sei und WizzAir den Reisepreis zurückerstatten muss.
Gericht: Reisebeschränkungen waren nicht vorhersehbar
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Gericht kam aber laut VKI zum Schluss, dass die pandemiebedingten Reiseeinschränkungen beim Vertragsabschluss nicht vorhersehbar und eine Reise zum geplanten Termin somit unzumutbar gewesen sei.
Das Gericht bestätigte weiters, dass der Vertrag aufgrund des „Wegfalls der Geschäftsgrundlage“ infolge der Covid-19-Pandemie aufzuheben ist. Zum Zeitpunkt der Buchung Anfang Februar 2020 war für die Konsumenten nicht vorhersehbar, dass es in Europa zu Lockdown-Maßnahmen kommen würde. Nach einer Reisewarnung des Außenministeriums für Portugal war der Reiseantritt für Passagiere in jedem Fall unzumutbar. Zudem hätte nach der Rückreise nach Österreich eine 14-tägige Quarantänepflicht gegolten. Die Konsumenten hatten daher ein stornofreies Rücktrittsrecht und WizzAir muss den gesamten Flugpreis rückerstatten.
VKI: Kein kostenloses Storno wegen Covid-19
„Um sich erfolgreich auf den sogenannten Wegfall der Geschäftsgrundlage berufen zu können, muss die Änderung der Umstände zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unvorhersehbar gewesen sein“, sagt Beate Gelbmann, Leiterin der Abteilung Klagen beim VKI. „Buchen Konsumentinnen und Konsumenten jetzt einen Flug für die nächsten Monate, werden sie in der Regel nicht mehr damit argumentieren können, dass die COVID-19-Pandemie und die damit verbundenen Einschränkungen nicht vorhersehbar waren.“