Unzulässige Gebühr: 60.000 Ista-Kunden bekommen Geld zurück

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat bestätigt, dass der Energiedienstleister Ista Österreich die Kosten für eine Ausfallshaftung nicht weiterverrechnen darf. Das Unternehmen muss nun mehr als zwei Mio. Euro an rund 60.000 betroffene Kunden zurückzahlen, berichtet die Arbeiterkammer (AK) Oberösterreich.

Ein Kunde aus dem Salzkammergut wies die AK 2018 auf die beanstandete Klausel hin. In einem Beiblatt zu seinem Einzelwärmelieferungsvertrag war vermerkt, dass ein Zuschlag für Ausfallshaftung verrechnet wird.

Die Experten der AK Oberösterreich befanden die Klausel für rechtswidrig und gaben den Fall zur Klage an die Bundesarbeitskammer weiter. Nun bestätigte der OGH: Ista Österreich darf Kosten bzw. eine Gebühr für Ausfallshaftung nicht verrechnen. Die in vielen Verträgen enthaltene Klausel ist unzulässig.

60.000 Heizkosten-Kunden betroffen

Betroffen seien rund 60.000 Mieter und Wohnungseigentümer, wenn sie ihre Heizkosten direkt mit Ista Österreich abrechnen und wenn die für unzulässig erklärte Klausel im Beiblatt zum Vertrag steht. Mit dem Unternehmen wurde vereinbart, dass Kunden nicht erst selbst klagen müssen. Ista schreibe rasch und unbürokratisch die in den vergangenen drei Jahren aus dem Titel „Ausfallshaftungen“ verrechneten Beträge gut. Im Schnitt seien das 43 Euro pro Haushalt.

43 Euro pro Haushalt

Die Ausfallshaftung diente als Risikoversicherung, um Zahlungsausfälle von Ista Österreich bei ihren Kunden abzudecken. Drei Prozent (manchmal nur zwei, manchmal auch fünf Prozent) der abgerechneten Wärmekosten für Heizung und Warmwasser wurden dafür verrechnet.

Der OGH entschied, dass die Klausel „Aufschlag bzw. Zuschlag für Ausfallshaftung“ rechtswidrig ist, weil der Zuschlag pauschal verrechnet wurde und Ista Österreich auch dann profitierte, wenn es keinen Zahlungsausfall gibt.

Andere Energiedienstleister und Wärmeanbieter verwenden ähnliche und gleichartige Klauseln in ihren Verträgen, warnte die AK und fordert diese auf, ihre Verträge umgehend zu verbessern und die auf Basis der rechtswidrigen Klauseln verrechneten Beträge an ihre Kunden zurückzuerstatten.