Eine Person unterschreibt einen Vertrag
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Wie man Verträge sicher kündigt

Ob bei Mobilfunkanbietern, Fitnessstudios oder Datingplattformen: Vertragskündigungen sorgen nicht selten für Unmut bei Verbraucherinnen und Verbrauchern. Denn auch wenn die Kündigungsmail längst versendet wurde, kann es vorkommen, dass weiterhin Beträge vom Konto abgebucht werden oder dass sich der Vertrag zwischenzeitlich sogar verlängert hat.

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Eine formal festgelegte Form, wie eine Kündigung auszusehen hat, gebe es nicht, sagt die Juristin Manuela Robinson vom Verein für Konsumenteninformation (VKI). Grundsätzlich seien auch formlose E-Mails oder eine mündliche Vertragsauflösung zulässig. Zu Beweiszwecken sei es aber in jedem Fall empfehlenswert, einen eingeschriebenen Brief an das Unternehmen zu senden. Auf diese Weise habe man einen schriftlichen Beleg darüber in der Hand, dass die Kündigung versendet wurde, so Robinson. In Streitfällen müssten nämlich stets die Kundinnen und Kunden belegen, dass eine Kündigung fristgerecht erfolgt ist.

Eigenhändige Unterschrift von Vorteil

Neben dem Aufgabeschein für das Einschreiben sollte man auch eine Kopie der Kündigung aufbewahren, rät Robinson. Diese sollte unterschrieben sein, auch wenn das rechtlich nicht zwingend erforderlich sei. Manche Vertragspartner legen das in ihren Kündigungsbedingungen so fest. Fehlt die Unterschrift, wie beispielsweise bei einer E-Mail, werde die Vertragsauflösung vom Unternehmer sonst nicht anerkannt. Den Empfang des Schreibens sollte man sich sicherheitshalber vom Vertragspartner bestätigen lassen, so Robinson.

Rein rechtlich sei die Kündigung aber auch dann gültig, wenn man keine Bestätigung des Vertragspartners erhalten hat, sagt Robinson. Sollte trotz der Vertragsauflösung weiter Geld vom Konto abgebucht werden, so sei die Bank verpflichtet, den Betrag zurückzubuchen. Mindestens acht Wochen haben Konsumentinnen und Konsumenten Zeit, um eine Rückbuchung zu veranlassen. Entsprechende Daueraufträge können storniert werden, wer einen Einziehungsauftrag erteilt hat, muss aber eventuell mit Schwierigkeiten rechnen, so Robinson.

Eine junge Frau sitzt vor einem Laptop
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Wenn man online kündigt, sollte man Screenshots zu Beweiszwecken anfertigen und diese aufbewahren

Genau auf die Kündigungsfristen achten

Es könne vorkommen, dass Unternehmen, die über eine Einziehungsgenehmigung verfügen, auch dann Geld von ehemaligen Kunden abbuchen, wenn der Einziehungsauftrag bereits storniert wurde. Da die Banken nicht jede Transaktion einzeln überprüfen, müssen Verbraucherinnen und Verbraucher sich in so einem Fall die einzelnen Beträge jedes Mal erneut rückbuchen lassen, warnt die Juristin.

Um Probleme generell zu minimieren, sollten Konsumentinnen und Konsumenten in jedem Fall die vertraglich fixierten Kündigungsfristen im Auge haben. Manche Verträge können nur in bestimmten Intervallen gekündigt werden. Etwa alle sechs Monate oder jährlich. Man sollte außerdem bedenken, dass ein Kündigungsschreiben meist mehrere Wochen vor Vertragsablauf beim Unternehmen eingelangt sein muss, wenn die Kündigung fristgerecht erfolgen soll.

Manche Verträge werden unbefristet, andere für einen bestimmten Zeitraum, beispielsweise auf ein Jahr, abgeschlossen. Wer aus einem Vertrag aussteigen möchte, die Kündigungsfristen aber versäumt, muss in vielen Fällen damit rechnen, dass sich der Vertrag um ein weiteres Jahr verlängert und man während dieses Zeitraums auch weiterhin gebunden ist.

Automatische Vertragsverlängerung kann teuer werden

Eine automatische Vertragsverlängerung sei unter gewissen gesetzlichen Auflagen durchaus zulässig, sagt die VKI-Juristin. Die Möglichkeit der automatischen Vertragsverlängerung müsse aber deutlich und transparent im Vertrag angegeben sein und dürfe nicht im Kleingedruckten versteckt werden. Rechtzeitig vor der Verlängerung müssen Konsumentinnen und Konsumenten außerdem von dem Unternehmen auf die Vertragsverlängerung aufmerksam gemacht und auf ihr Kündigungsrecht hingewiesen werden.

Vertragsverlängerungen können ungewollte Nebeneffekte haben. Wenn man etwa bei Vertragsabschluss einen Rabatt in Anspruch genommen hat, kann sich die Leistung im folgenden Jahr verteuern, wenn man nicht rechtzeitig vom Kündigungsrecht Gebrauch gemacht hat. Die Expertin rät daher, sich die wichtigsten Vertragsbedingungen durchzulesen, bevor man sich auf ein Schuldverhältnis gegenüber einem Unternehmen einlässt. Einen fristgerechten Kündigungstermin sollte man sich im Zweifelsfall schon bei Vertragsabschluss in den Kalender eintragen.

Vorsicht bei Onlinekündigungen

Viele Verträge werden heutzutage online abgeschlossen. Etwa mit Streamingdiensten oder Datingplattformen. In solchen Fällen wird auch die Kündigung meist über ein Onlineformular abgewickelt. Das könne durchaus problemlos funktionieren, man habe aber kein Beweismittel, wenn die Onlinekündigung wider Erwarten ignoriert wird, so Robinson.

Bei Onlinekündigungen sollte man daher auf jeden Fall Screenshots anfertigen, um den Vorgang später belegen zu können. Auch sollte man den Posteingang kontrollieren, seriöse Unternehmen werden in der Regel eine Kündigungsbestätigung per Mail senden.