Ein Finger zeigt auf ein Smartphone mit den Icons von Facebook, Twitter, Instagram, WhatsApp, Skype, Messenger, Pinterest, Snapchat, tumblr, YouTube, Flickr und Facetime.
APA/HELMUT FOHRINGER
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Refurbished: Was bei „renovierten“ Gebrauchtgeräten zu beachten ist

Aktuelle Smartphones und Tablets kommen im Jahresrhythmus auf den Markt. Das überfordert oft selbst eingefleischte Technikfans und Neukäufer. Wer ein neuwertiges Gerät möchte, ohne dass es auf jeden Fall das aktuellste Modell sein muss, kann zu Refurbished-Angeboten greifen. Was dahinter steckt, und was man dabei beachten sollte.

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Der Begriff "Refurbished“ bedeutet renoviert, aufgefrischt oder generalüberholt. Gebrauchte Smartphones, Tablets oder Laptops werden auf technische Mängel überprüft, eventuelle Defekte werden behoben. Optisch werden die Geräte aufpoliert, so dass oft aussehen wie neu.

Ein eindeutiger Vorteil zu herkömmlicher Gebrauchtware, sagt Alexander Spier, Redakteur beim deutschen Computerfachmagazin „c’t“. Bei Gebrauchtgeräten, die bei Privaten gekauft werden, könne man nicht ausschließen, dass man im Nachhinein einen versteckten Fehler findet, der einem verheimlicht worden ist. Gewährleistungs- und Garantieansprüche haben Konsumentinnen und Konsumenten bei Privatkäufen in der Regel keine. Bei einem Refurbished-Gerät werde einem hingegen garantiert, „dass es läuft“, so Spier.

Bei Refurbished-Geräten wird Funktionsfähigkeit garantiert

Weil Refurbished-Produkte serviciert und aufbereitet werden, sind sie teurer als herkömmliche Gebrauchtgeräte. Wer vor allem sparen möchte, ist auf Plattformen wie „eBay“ oder „willhaben“ wohl eher zuhause. Aber auch die aufbereiteten Geräte sind natürlich gebraucht, die Lebensdauer eines Neugeräts dürfe man sich nicht erwarten, sagt Spier. Man könne aber weitestgehend sicher sein, dass man ein funktionstüchtiges Gerät in gutem Zustand erhält.

Mitarbeiter eines Smartphoneshops mit Mundschutz und Gesichtsschild
AFP
Refurbished-Geräte werden vor dem Verkauf überprüft, repariert und gereinigt

Zumindest dann, wenn man sich an einen seriösen Anbieter wendet. Dieser sollte zusätzlich zur gesetzlich geregelten Gewährleistung auf jeden Fall auch eine Garantie anbieten. Man sollte sich auch die Mühe machen, die Garantiebedingungen durchzulesen, um sich über die Garantieausschlüsse zu informieren, so Spier.

Vorsicht bei Privatkäufen

Auch darüber, wie die Gebrauchtgeräte im Detail erneuert wurden, und wer die Aufbereitung durchgeführt hat, sollte man Bescheid wissen, meint der Hardware-Experte. Es müsse sichergestellt sein, dass das Gerät bei Bedarf auch tatsächlich technisch renoviert wurde und nicht nur in einer neuen Verpackung gelandet sei. In dieser Hinsicht sollte der Anbieter in jedem Fall transparent vorgehen.

Wenn Private ein Einzelstück auf Ebay stellen und damit werben, dass es sich um ein Refurbished-Gerät handelt, sollte man stutzig werden, sagt Spier. Seriöse Refurbisher handeln in der Regel im großen Stil. Auf der sichereren Seite sei man bei großen Anbietern. Refurbished-Hardware wird einerseits von Herstellern wie Samsung oder Apple selbst angeboten, professionelle Refurbisher kooperieren in der Regel mit großen Onlineplattformen wie Amazon, wodurch sie einer gewissen Kontrolle unterliegen.

„Refurbed“ handelt mit aufbereiteter Firmenhardware

Ein österreichischer Onlinemarktplatz ist „Refurbed“. Auf der Webseite können Handys, Tablets, Laptops und Monitore gekauft werden. Refurbed arbeitet mit ausgesuchten Refurbished-Händlern zusammen, die ihre aufbereiteten Geräte über die Webseite verkaufen können. Privatanbieter seien nicht zugelassen, sagt „Refurbed“-Mitbegründer Peter Windischhofer.

Die Produkte kommen ursprünglich meist von großen Unternehmen, die beispielsweise für ihre Firmen-Handys langfristige Verträge mit fixen Austauschzyklen abgeschlossen haben. Da die Monitore, Laptops und Smartphones in regelmäßigen Abständen ausgetauscht werden, landen in einem Schwung oft 5.000 Geräte auf einmal bei den Refurbishern. Die Hardware sei in der Regel etwa zwei bis drei Jahre in Gebrauch gewesen, funktioniere aber noch einwandfrei, so Windischhofer.

Umfassende Prüfung soll Funktionalität garantieren

Die Geräte werden in einem 40-stufigen Prozess auf ihre Einsatzfähigkeit getestet. In diesem Verlauf werde beispielsweise geprüft, ob äußere Merkmale vorhanden sind, die ein „refurbishen“ generell unmöglich machen. In der Folge werden die vorhandenen Daten gelöscht, und das Gerät wird auf seine Funktionsfähigkeit überprüft. In diesem Prüfverfahren würden sowohl Hardware- als auch Software-Tests durchgeführt, sagt Windischhofer.

Ein Radlader mit Elektroschrott
APA/dpa/Julian Stratenschulte
Der Kauf gebrauchter Hardware soll auch helfen, die Elektroschrottberge zu reduzieren

Falls nötig, würden einzelne Komponenten ausgetauscht, das Gerät bekomme die aktuelle Software verpasst und werde gründlich gereinigt, bevor es auf der Webseite von „Refurbed“ zum Verkauf angeboten werden kann, so Windischhofer. Die Produkte werden im Schnitt um etwa 40 Prozent günstiger angeboten als bei einem Neukauf. Auf alle Geräte gibt es Gewährleistung und eine Garantie von mindestens zwölf Monaten, die von den einzelnen Händlern übernommen wird.

Was bedeutet „Wie neu“?

Die Geräte werden mit drei Bewertungen angeboten: „Wie neu“, „Sehr gut“ und „Gut“. Über die technische Qualität sagen diese Kategorien aber nichts aus, so Windischhofer, nur äußerliche Merkmale kommen bei dieser Bewertung zum Tragen. Wenn ein Produkt mit dem Prädikat „Wie neu“ angepriesen wird, können Kunden erwarten, dass das Gerät tatsächlich keinen einzigen Kratzer aufweist. Bei „Sehr gut“ gebe es einzelne,- bei „Gut“ schon ein paar mehr Kratzspuren. Davon abgesehen sei aber garantiert, dass alle Geräte voll funktionstüchtig sind, sagt Windischhofer.

Den Kaufvertrag schließen Kundinnen und Kunden mit dem Händler ab, die Plattform „Refurbed“ fungiert als Vermittler. Bei Problemen könne man sich aber direkt an die Onlineplattform wenden. Die Garantie, die in der Regel ein bis drei Jahre betrage, müsse vom Händler übernommen werden. Wie bei Garantieverträgen üblich, seien aber auch hier bestimmte Mängel wie Wasserschäden oder mechanische Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung des Geräts entstehen, ausgenommen.

Refurbed: Mindestens ein Jahr Garantie auf alle Geräte

Wenn ein Händler sich weigert, einen Garantiefall zu übernehmen, und mit Wasserschaden oder mechanischem Schaden argumentiert, müsse der Händler allerdings beweisen, dass das Problem nicht bereits vor dem Verkauf vorhanden war, sagt der „Refurbed“-Mitbegründer. Könne er das nicht und weigere sich trotzdem, den Garantiefall zu übernehmen, dann werde der Händler von der Plattform verwiesen. In so einem Fall würde „Refurbed“ den Schaden übernehmen, verspricht Windischhofer.

Wenn hingegen nachgewiesen werden könne, dass eine Käuferin oder ein Käufer für den entstandenen Schaden verantwortlich ist, dann sei man auch „auf der Seite des Händlers“, so Windischhofer, da man in jedem Fall einen fairen Marktplatz für alle bieten wolle.