Halbierte Schweine hängen in einem Schlachthof an Haken.
APA/dpa/Mohssen Assanimoghaddam
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Lebensmittelherkunft bleibt schwer zu erkennen

Die Herkunft von Lebensmitteln ist Umfragen der Agrarmarkt Austria (AMA) zufolge wichtiges Kriterium für Kaufentscheidungen, besonders bei Milch, Brot, Fleisch und Wurst. Bei verarbeiteten Produkten ist der Ursprung der Zutaten jedoch häufig nicht eindeutig erkennbar, moniert der Verein für Konsumenteninformation (VKI).

Nur bei Fleisch ist die Sache einigermaßen klar: Hier sind die Ursprungsdefinitionen klar geregelt. Bei anderen, verarbeiteten Produkten heißt die Herkunftsangabe „Österreich“ dagegen nicht automatisch, dass alle Zutaten auch regional produziert wurden. Die Hersteller griffen hier gerne auf den Zollcodex zurück, so der VKI: Das heiße etwa im Fall von Brot aus Österreich, dass zwar das Mehl aus einer Mühle in Österreich stammen, das Getreide jedoch nicht in Österreich gewachsen sein müsse.

Hersteller seien außerdem bemüht, ihren Produkten einen rot-weiß-roten Anstrich zu verpassen, so der VKI in einer Aussendung. Herzchen und Flaggen in den Landesfarben werden groß auf der Verpackung abgebildet; der Hinweis, dass die Hauptzutaten nicht aus Österreich stammen werde dagegen in der Mindestschriftgröße von 1,2 Millimetern möglichst gut versteckt. Ebenfalls beliebt seien Werbeaussagen wie „beliebtestes […] in Österreich“, „abgefüllt in Österreich“ oder „verpackt in Österreich“. Das sagt jedoch nichts über die tatsächliche Herkunft aus und verpflichtet auch nicht zu einer Herkunftsangabe.

„Ärgerliche Ausnahmen“ für Marken und „g.g.A.“

Ausnahmen bei der Herkunftskennzeichnung seien besonders ärgerlich, wenn sie für für eingetragene Markennamen und geschützte geographische Angaben (g.g.A.) gemacht werden, kritisiert der VKI. „Tiroler Speck g.g.A“ beispielsweise ist eine solche geschützte Angabe, bezieht sich aber nicht auf das verarbeitete Fleisch. Die Herkunft der Rohzutaten für Tiroler Speck erfahren Verbraucherinnen und Verbraucher in der Regel nicht. Auch eingetragene Marken mit Österreichbezug lösen keine Pflicht zur Herkunftskennzeichnung aus. So müsse zum Beispiel die „Österreichische Wurstspezialitäten GmbH“ Wiesbauer trotz der rot-weiß-rotem band und Aufschrift „typisch Österreichisch“ auf den Produkten Importfleisch nicht angeben, nennt der Verein ein Beispiel.

Bei Abbildung von Österreichflaggen oder Aufschriften wie „Qualität aus Österreich“ müsse man also entweder darauf vertrauen, dass die Hauptzutaten tatsächlich aus Österreich stammen oder die Klarstellung in Mindestschriftgröße auf der Verpackung suchen und finden, kritisiert der VKI. Die Kennzeichnungspflicht sei zwar mit den Angaben „EU“ oder „nicht-EU“ erfüllt, Verbraucherinnen und Verbraucher bekämen dennoch nicht das Gefühl, umfassend informiert zu werden. Daran habe auch die im April 2020 in Kraft getretene Durchführungsverordnung für die Angabe des Ursprungslandes wenig geändert.