Der heimische Maskenhersteller, ein Joint Venture von Lenzing und Palmers, steht seit Wochen in der Kritik im Zusammenhang mit der Herstellung von FFP2-Masken. Ein Teil der Masken wurde offenbar in China gefertigt. Händler nahmen Produkte der Firma daraufhin aus dem Sortiment.
Gericht soll „Made in Austria“-Bezeichnung klären
Die heimische Produktion der FFP2-Masken sei von Hygiene Austria stets als besonderes Qualitätsmerkmal hervorgehoben worden, so der VKI. Die Firma habe betont, dass es sich bei den Masken der Hygiene Austria um „Made in Austria“-Produkte handeln würde. Aus Sicht der Konsumentenschützer ist dadurch eine besondere Erwartungshaltung der Verbraucherinnen und Verbraucher geweckt worden.
„In China hergestellte Masken dürfen nicht als ‚made in Austria‘ bezeichnet und vertrieben werden“, so der VKI. Rechtlich komme es dabei auf die Erwartung des Durchschnittsverbrauchers an. Diesbezüglich gebe es zwar keine klare gesetzliche Vorgabe. Ein Baumuster allein reiche allerdings nicht aus, um ein Produkt als einheimisch darstellen zu können, so zumindest die bisherige Rechtsprechung in Deutschland. Dementsprechend wäre eine in China nach österreichischem Baumuster hergestellte FFP2-Maske keine Maske „made in Austria“.
VKI vermutet Irreführung der Verbraucher
Es sei irreführend, wenn eine in China nach österreichischem Baumuster gefertigte Maske als „Made in Austria“-Maske bezeichnet werde. „Daher muss gerichtlich geklärt werden, ob eine derartige Vorgangsweise rechtens ist“, so Thomas Hirmke, Leiter Bereichs Recht im VKI.
„Konsumentinnen und Konsumenten müssen sich in allen Bereichen auf Kennzeichnungen verlassen können“, so Konsumentenschutzminister Rudolf Anschober (Grüne). Sie sollten sich auch beim Kauf von Covid-19-Schutzprodukten darauf verlassen können, dass das, was die Werbung verspricht, auch tatsächlich eingehalten werde.