Der Schriftzug „Cancelled“ auf de Anzeigetafel des Flughafens Frankfurt
APA/dpa/Silas Stein
APA/dpa/Silas Stein

Ein Jahr Pandemie: Viel Arbeit für Konsumentenschützer

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat Bilanz nach einem Jahr Pandemie gezogen – und es hat viel zu tun gegeben. So konnte der VKI mit Sammelaktionen zur Rückerstattung bei Flugannullierungen rund 17.000 Betroffenen helfen. Insgesamt erhielten die Konsumenten dadurch rund 8,8 Mio. Euro zurück. Dazu kamen Abmahnungen und Musterprozesse.

Das Thema Reisen beschäftigt die Verbraucherschützer seit einem Jahr am meisten. Der VKI nennt Beispiele: In einem noch anhängigen Verfahren unterstützt der Verein einen Konsumenten, der von der portugiesischen Airline TAP aufgrund einer coronabedingten Flugannullierung nur Gutscheine anstelle des Preises erhalten hat.

Reisen waren 2020 größtes Thema

In einem anderen Fall geht der VKI gegen die ungarische Airline Wizz Air vor, da diese die Rückzahlung des Reisepreises für eine Lissabon-Reise verweigert, welche die betroffenen Konsumenten wegen einer Reisewarnung nicht antreten wollten.

Bereits erfolgreich abgeschlossen wurde ein ähnlicher Fall gegen die AUA. Der Reiseveranstalter TUI Deutschland erstattete den Reisepreis nach Klagseinbringung an Verbraucher zurück, die eine Ägypten-Reise storniert hatten.

Abmahnungen gegen Skigebiete und Sportveranstalter

Der VKI mahnte auch anlässlich der vorzeitig abgebrochenen Skisaison mehrere Skigebiete wegen Klauseln ab, nach denen Kunden bei Betriebsunterbrechungen und Sperrungen keinen Anspruch auf Erstattung haben sollten. Derzeit führt der VKI Musterprozesse zur Rückforderung des anteiligen Entgelts für die verkürzte Skisaison gegen die Ski Amade GmbH und die Innsbrucker Nordkettenbahnen.

Auch bei abgesagten Sportveranstaltungen schickten die Verbraucherschützer Abmahnungen zur Rückerstattung aus, erfolgreich war man damit bei den Organisatoren des Wien-Marathons und des Spartan Race. Die Ironman Austria GmbH hingegen gab keine Unterlassungserklärung ab und wurde vom VKI geklagt.

Streit mit Rechtschutzversicherungen

Etliche Rechtsschutzversicherer verweigern die Deckung bei Rechtsstreitigkeiten und berufen sich hierbei auf die sogenannte „Ausnahmesituationsklausel“. Der VKI brachte gegen die Verwendung dieser Klausel eine Klage ein und bekam in erster Instanz recht. Die beklagte UNIQA Versicherung erhob dagegen Berufung, das Verfahren ist in zweiter Instanz anhängig.

Weitere Musterprozesse führte, beziehungsweise führt der VKI unter anderem auch gegen das Sprachenzentrum der Universität Wien (Umstellung von Präsenz- auf Onlinekurs), gegen einen Franchisenehmer der clever fit GmbH (Abbuchung der Mitgliedsbeiträge) und gegen den Maturareisenveranstalter DocLX (Stornogebühr).