Masken und Beipackzettel von Hygiene Austria
ORF.at/Beate Macura
Hygiene Austria

Hygiene Austria: Konsumentenschützer sehen Irreführung

Der heimische Mund-Nasen-Schutz-Hersteller Hygiene Austria, ein Joint Venture aus Lenzing und Palmers, hat seine FFP2-Masken als österreichisch beworben, aber zum Teil in China lohnfertigen und im Ausland zertifizieren lassen. Konsumentenschützer werfen dem Unternehmen Irreführung vor.

„Kurz gesagt, ich halte das schon für irreführend – unabhängig davon, ob die Qualität stimmt oder nicht“, so der Leiter der Rechtsabteilung im Verein für Konsumenteninformation (VKI), Thomas Hirmke.

Kunden glaubten, „Made in Austria“ zu kaufen

„Rechtlich kommt es auf die Erwartung des Durchschnittsverbrauchers an“, strich der VKI-Chefjurist hervor. „Im Fall der Hygiene Austria gehe ich davon aus, dass diese Erwartungshaltung da war, dass es österreichische Produkte sind, und dass das daher irreführend war“, so der Rechtsexperte. „Wir prüfen, ob wir dagegen vorgehen.“

Das sieht Konsumentenschützer Peter Kolba genau so. „Grundsätzlich ist eine falsche Herkunftsbezeichnung irreführende Werbung“, so der Obmann des Verbraucherschutzvereins (VSV). Das sei relevant nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Klagen dagegen seien möglich, so Kolba, etwa durch Mitbewerber oder Interessenvertretungen.

Wirtschaftskammer und Mitbewerber könnten klagen

Gegen irreführende Werbung können einerseits Mitbewerber rechtlich vorgehen, andererseits auch die Wirtschaftskammer (WKÖ), die Arbeiterkammer (AK) sowie der Verein für Konsumenteninformation (VKI) mit einer Verbandsklage. Kolbas VSV hat keine solche Klagslegitimation, möchte aber eine und hat kürzlich eine entsprechende Petition gestartet.

VKI prüft Klage wegen Irreführung

Der VKI prüft nach eigenen Angaben derzeit eine Klage, gibt aber zu bedenken, dass es bezüglich der Herkunftsbezeichnung keine einheitliche gesetzliche Regelung gibt. „Es gibt keine klaren Regeln“, so Hirmke. „Das ist schade, auch für die Unternehmen, denn letztlich wäre es gut, wenn es klare Vorgaben gäbe.“

Potenzielle Faktoren für eine klare Herkunftsbezeichnung wären je nach Produkt etwa, wo es zugekauft wird, wo es zusammengebaut wird, wie viele Prozent der Bestandteile aus dem Inland und wie viele aus dem Ausland stammen, wo es konstruiert wurde und wo es kontrolliert wurde – zusätzlich zu dem, was der durchschnittliche Verbraucher erwartet.

Kolba: Kunden können sich an Händler wenden

Konsumentinnen und Konsumenten können laut Kolba wohl nicht direkt gegen Hygiene Austria vorgehen, sondern müssen sich an jene Firmen wenden, wo sie die Maske erworben haben.

Die meisten Österreicher haben ihre Masken nämlich, so Kolba, nicht direkt bei Hygiene Austria gekauft, sondern über Zwischenhändler wie Apotheken, Drogeriemärkte oder Supermärkte. Diese haben die Masken inzwischen aus den Regalen entfernt und verkaufen sie nicht mehr.

Gegenüber diesen Händlern könnten Konsumenten dann sehr wohl eine Irrtumsanfechtung machen und ihr Geld zurückverlangen, sagte Kolba. Die Händler könnten dann wiederum Hygiene Austria in Regress nehmen.

Viele Händler bieten ihren Kunden bereits kulante Umtausch- bzw. Rückgabemöglichkeiten – mehr dazu in Kunden können Masken zurückgeben.