Die Privatsphäre für Handy- und Internetnutzer sei in Gefahr, warnt die AK anlässlich einer aktuellen EU-Sitzung. In dieser soll mit einem neuen Vorschlag der „auf Eis gelegenen“ E-Privacy-Verordnung der Weg zu einem möglichen Beschluss im nächsten Telekom-Ministerrat geebnet werden.
Datennutzung für kommerzielle Zwecke
Eigentlich sei der Schutz der Grundrechte das erklärte und einzige Ziel der EU-Verordnung. Doch im Letztentwurf fänden sich weitreichende Verwertungsmöglichkeiten von Nutzerdaten für Internetanbieter und die Onlinewirtschaft. Der Schutz der Privatsphäre und Daten der Anwenderinnen und Anwender gerate ins Hintertreffen, so die AK in einer Aussendung.
Geht es nach dem neuen Vorschlag, können Verbindungs- und Standortdaten breit vermarktet werden. So können Daten zum Beispiel auch für eine weitreichende kommerzielle Verwendung ausgewertet werden, so die AK. Datennutzung für andere Zwecke als die Übertragung der Kommunikation dürfe ausnahmslos mit Zustimmung der Betroffenen erfolgen, fordert AK-Konsumentenschützerin Daniela Zimmer. Anderslautende Passagen zur Nutzung der Verbindungs- und Standortdaten seien ersatzlos zu streichen.
AK: Konzerngewinne auf Kosten der Internetanwender
Im Vorschlag fehle zudem ein wirksamer Schutz vor dem Ausspähen des Verhaltens von Anwenderinnen und Anwendern durch Cookies. Die Auswertung von Datenspuren, die im Internet hinterlassen werden, bedeuten für Internetkonzerne Gewinne, für die Betroffenen jedoch den Verlust ihrer Privatsphäre, so Zimmer. Smartphones und Webbrowser müssten bereits in den Voreinstellungen auf den Datenschutz Rücksicht nehmen.
Wer der kommerziellen Datenverwendung nicht zustimmt, dem könne der Zugang zu Onlineangeboten verweigert werden, wenn es „zumutbare Alternativen“ gebe. Das bedeute einen massiven Eingriff in die Datenschutzrechte der Verbraucherinnen und Verbraucher. Ohne eine nähere Definition, was Zumutbarkeit konkret bedeute, sei auch dieser Punkt im neuen Vorschlag zur EU-Privacy-Verordnung "nicht akzeptabel“, so die AK-Konsumentenschützerin.