Eine Drohne fliegt bei Sonnenuntergang
APA/dpa/Felix Kästle
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Neue Führerscheinpflicht für Drohnenpiloten

Drohnen erfreuen sich nach wie vor großer Beliebtheit. Galten bisher in jedem Land eigene Regeln für das Fliegen der unbemannten Luftfahrzeuge, wurden diese mit Jahresbeginn EU-weit vereinheitlicht. Für den Betrieb von Drohnen, die schwerer als 250 Gramm sind, wird nun ein eigener Führerschein benötigt. Die dafür nötige Prüfung wird von einigen als viel zu einfach kritisiert.

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Zudem müssen sich Drohnenbesitzer bei der Austro Control registrieren und ihre Fluggeräte mit einem Nummerntaferl versehen, wenn eine Kamera an Bord ist.

Die neue EU-Registrierungs- und Führerscheinpflicht betrifft Drohnenpiloten genauso wie Lenker von Modellflugzeugen. Fluginteressierte ab 16 Jahren können den Führerschein (offiziell: Kompetenznachweis für Fernpiloten A1/A3) kostenlos und online mittels Multiple-Choice-Test absolvieren. Es gilt, 40 Fragen aus den Fachbereichen Luftrecht, Datenschutz sowie Flugsicherheit zu beantworten.

Oktokopter in der Luft, gesteuert von zwei Personen
APA/dpa/Julian Stratenschulte
Nicht nur Kopter aller Art, auch Modellflieger benötigen den neuen Führerschein, wenn außerhalb von Modellflugplätzen geflogen wird

Allzu schwer ist das nicht. Um zu bestehen, müssen drei Viertel der Antworten innerhalb einer Stunde richtig geklickt werden. Zwar werden Lernvideos und Trainingsfragen zur Prüfungsvorbereitung angeboten, zwingend nötig sind diese allerdings nicht. Wer möchte, kann sofort und ohne jede Vorbereitung zur Onlineprüfung antreten und diese so oft wiederholen, bis sie erfolgreich abgeschlossen ist.

Führerscheinprüfung ein „Witz“

Der Lerneffekt wird von Beobachtern angezweifelt. Das deutsche IT-Portal Heise.de spricht sogar von einem „Witz“ – so leicht sei die Prüfung. Das sieht die zuständige Behörde, die Austro Control, anders. Auf Nachfrage von help.ORF.at erklärte man, es gehe in erster Linie um die Erhöhung des Sicherheitsbewusstseins.

Ziel des Führerscheins sei ein „In-Erinnerung-Rufen“, dass es sich bei Drohnen um Luftfahrzeuge handelt, die bei unsachgemäßer Handhabung oder einfach aus Unkenntnis Schaden anrichten und schwerwiegende Folgen nach sich ziehen können. Der Drohnenführerschein erweitere bei den Drohnenpilotinnen und -piloten das Fachwissen, schärfe das Bewusstsein und erhöhe damit die Sicherheit, so die Austro Control.

15.000 Führerscheine seit Jahresbeginn

Nach bestandenem Test erhält man den Führerschein per E-Mail zum Ausdrucken und darf dann Drohnen der „Open“-Kategorie bis zu einem Gewicht von 25 Kilogramm fliegen. Dabei muss immer Sichtkontakt bestehen und ein Abstand von mindestens 150 Metern (das sind eineinhalb Fußballfeldlängen) zu Personen und Gebäuden eingehalten werden. Seit Jahresbeginn wurden bereits 15.000 der Onlinedrohnenführerscheine ausgestellt.

Ausgestellter Drohnenführerschein
ORF.at/Beate Macura
Auch die Schreiberin dieses Artikels hat den Drohnenführerschein ohne Vorwissen erfolgreich absolviert

Nur wer näher (30 Meter bzw. fünf Meter im Low-Speed-Modus) an Personen heranfliegen möchte, muss den erweiterten Drohnenpiloten-Führerschein A2 absolvieren. Dieser ist deutlich anspruchsvoller als der „kleine“ Onlinekompetenznachweis. Hier ist Flugpraxis nötig, und die Theorieprüfung wird nicht am Computer zu Hause, sondern vor einer behördlichen Stelle abgelegt.

30 statt 300 Euro: Registrierung nun deutlich günstiger

Außerdem muss sich jeder Besitzer einer Drohne mit Kamera (egal welche Gewichtsklasse) bei der Austro Control registrieren, um eine Betreibernummer für seine Drohne zu erhalten. Dieser 15-stellige Code muss an der Drohne angebracht werden – in welcher Form, steht dem Besitzer frei. Gut lesbares Beschriften mit einem wasserfesten Stift reicht aus.

Hier gibt es gute Nachrichten für alle Drohnenbesitzer. Verlangte die Austro Control bisher 300 bis 400 Euro für eine solche Registrierung, kostet diese nach den neuen EU-Regeln nur noch 31,50 Euro und ist drei Jahre gültig.

Drohne am Boden vor einer Hochspannungsleitung
APA/APG/Carolina Burger
Um Schäden an Hochspannungsleitungen sowie Strommasten feststellen zu können, kommen schon jetzt Drohnen zum Einsatz

Führerschein & Registrierung in allen EU-Ländern gültig

Voraussetzung für die Registrierung sind ein Mindestalter von 18 Jahren und eine abgeschlossene Drohnen-Haftpflichtversicherung. Diese kostet je nach Anbieter zwischen 60 und 80 Euro pro Jahr. Die Registrierungsnummer kann auf beliebig viele Drohnen eines Besitzers angebracht werden und gilt wie der Führerschein in allen EU-Ländern, beide Dokumente müssen dabei immer mitgeführt werden. Das kann auch in digitaler Form etwa als PDF auf dem Smartphone erfolgen.

Fliegt man ohne Registrierung oder Drohnenführerschein, wird das als Verwaltungsübertretung geahndet, bei einem theoretischen Strafrahmen von bis zu 22.000 Euro.

Drohne fliegt über ein Feld, in dem ein Reh steht
APA/Rettungshundebrigade Österreich/Landesgruppe Kärnten
Drohnen werden auch dazu eingesetzt, junge Rehkitze (rechts unten) zu entdecken, bevor das Mähwerk über das Feld rollt

Hersteller DJI klarer Marktführer

Besonders beliebt bei privaten Hobbyfliegern sind Minidrohnen ab 400 Euro, Marktführer ist der chinesische Hersteller DJI. „Diese Minidrohnen haben knapp unter 250 Gramm, sind unkompliziert in der Handhabung und Inbetriebnahme und weisen sehr lange Akkulaufzeiten auf. Das macht sie sehr beliebt. Außerdem kann man mit ihnen schon sehr gute Landschaftsfotos und -videos machen“, so Christan Faymann vom österreichischen Flugsport-Fachverband Aeroclub im Gespräch mit help.ORF.at. Für diese Minidrohnen unter 250 Gramm wird kein Führerschein benötigt, eine Registrierung muss aber schon gemacht werden.

Einen aktuellen Überblick, wo das Fliegen erlaubt ist, geben die Apps „Drohnen-Info“ vom ÖAMTC sowie „Drone Space“ von der Austro Control. Am besten sei es, aufs Land zu fahren und dort im freien Gelände zu fliegen, rät Christian Faymann vom Aeroclub.