Einkaufswagen eines Onlineshops (Cart) mit Finger, der draufzeigt
AFP/JOHN MACDOUGALL
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EU führt Strafen für Fake-Bewertungen ein

Mit dem „New Deal for Consumers“ will die Europäische Kommission Onlineshopping transparenter machen und Konsumenten vor überteuerten Angeboten schützen. Gefälschte Kundenbewertungen und irreführende Rabattaktionen werden künftig bestraft, personalisierte Angebote müssen gekennzeichnet werden. Die Richtlinie ist seit Dezember 2020 in Kraft, bis Mai 2022 muss sie umgesetzt werden.

Manche Onlinehändler tarnen und täuschen, wo es geht: Sie veranstalten irreführende Rabattaktionen, fälschen Kundenbewertungen und verleiten mit personalisierten Preisen zu Fehlkäufen. Die Europäische Kommission will mit einer „New Deal for Consumers“ genannten Richtlinie dagegenhalten. Sie schärft dort nach, wo der Konsumentenschutz bisher zahnlos war und verspricht eine bessere Rechtsdurchsetzung.

Bei Verstößen drohen Unternehmen Maximalstrafen in Höhe von vier Prozent des Jahresumsatzes. Ursula Pachl, Vizedirektorin des Europäischen Verbraucherverbands BEUC, begrüßt die Neuerungen gegenüber help.ORF.at: „Online gibt es viele Möglichkeiten Verbraucher zu manipulieren. Dass dagegen Bußgelder verhängt werden können, ist ein wichtiger Fortschritt.“

Personalisierte Preise

Onlinehändler haben Zugriff auf große Datenbanken. Sie wissen genau, wie dringend ein Kunde meint, ein Produkt zu brauchen und was er bereit ist, dafür zu bezahlen. Mithilfe von Algorithmen und automatisierten Entscheidungsverfahren werden in Sekundenschnelle personalisierte Angebote erstellt. Der Preis ergibt sich dann daraus, wie häufig jemand schon nach einem Produkt gesucht hat oder wie viel zuvor für vergleichbare Produkte bezahlt wurde. So muss Kundin X für das gleich Produkt oft mehr bezahlen als Kunde Y.

Ein Mann zückt seine Kreditkarte zum Einkaufen im Internet.
APA/HELMUT FOHRINGER
Kennzeichnungspflicht für personalisierte Preise kommt

Der „New Deal for Consumers“ soll Abhilfe schaffen und offenlegen, wie sich Preise zusammensetzen. Künftig müssen Händler personalisierte Angebote kennzeichnen. „Wenn ich sehe, dass das ein personalisierter Preis ist, dann ist es vernünftig, mich mal umzuschauen und Preisvergleiche vorzunehmen“, rät Verbraucherschützerin Pachl.

Gefälschte Kundenbewertungen

Beim Vergleich von mehreren Produkten verlassen sich viele Konsumentinnen und Konsumenten auf Kundenbewertungen. Eine Untersuchung des britischen Konsumentenverbandes ergab, dass doppelt so viele Verbraucher ein Produkt kaufen, wenn es gute Bewertungen hat. Doch nicht jede Bewertung ist vertrauenswürdig. In den vergangenen Jahren hat sich ein Markt für gefälschte Bewertungen entwickelt.

„Man kann im Internet ganz einfach zehn gute Reviews kaufen. Das kostet einen Unternehmer gerade einmal 99 Euro“, sagt BEUC-Vizedirektorin Pachl. Solche gefälschten Bewertungen sind in der EU künftig verboten. Onlinehändler müssen sicherstellen, dass alle Kundenrezensionen auch wirklich authentisch sind. Wer sich nicht an die Auflagen hält, zahlt Strafe.

Eine Frau beim On.lineshopping mit einem Laptop
APA/GEORG HOCHMUTH
Rabatte müssen künftig echte Nachlässe sein

Irreführende Rabattaktionen

Auch mit vermeintlichen Rabattaktionen führen viele Onlinehändler ihre Kunden in die Irre. Kurz vor der Aktion heben sie die Preise an, damit der Nachlass besonders groß wirkt. Tatsächlich werden die Produkte aber nie zu den höheren Vergleichspreisen angeboten. Wer am Blackfriday also einen Pullover um 50 statt um 100 Euro kauft, spart nicht unbedingt, denn der Pullover hat eigentlich nie 100 Euro gekostet. „Die vermeintlichen Schnäppchen sollen einfach nur zum Kauf verleiten“, warnt Pachl. Die neue EU-Richtlinie soll auch damit Schluss machen. Künftig müssen Händler bei Rabattaktionen den niedrigsten Wert der vergangenen 30 Tage als Referenzpreis angeben. Erfundene Vergleichspreise werden strafbar.

Bis die strengeren Regeln gelten, dauert es jedoch noch mehr als eineinhalb Jahre – so viel Zeit haben die Mitgliedsstaaten, um die Vorgabe aus Brüssel in nationales Recht umzusetzen. Um Onlinebetrügern jetzt schon aus dem Weg zu gehen, rät Konsumentenschützerin Pachl, Onlineangebote kritisch zu hinterfragen: „Man sollte auf der Hut sein und sich auch nicht zu schnell hinreißen lassen, etwas zu bestellen, nur weil man eine positive Rezension gelesen hat oder weil es gerade ein Sonderangebot gibt.“