App Clubhouse auf einem Smartphone
APA/AFP/Odd ANDERSEN
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D: Verbraucherschützer mahnen Social-Media-App Clubhouse ab

Der deutsche Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat die Anbieter der neuen Social-Media-App Clubhouse wegen gravierender rechtlicher Mängel abgemahnt. Kritik gibt es auch an der Nutzung privater Daten Unbeteiligter.

Clubhouse ermöglicht die Vernetzung von Tausenden Nutzern in sogenannten Rooms, Bereichen, in denen Gespräche zu bestimmten Themen geführt werden können. An ihnen kann man sowohl als Sprecher und Sprecherin als auch nur zum Zuhören teilnehmen. Geteilt werden allein Audioinhalte, es gibt jedoch auch die Möglichkeit, in Profilen anderer Teilnehmer zu sehen, an welchen Rooms sie teilnehmen.

VZBV: Verstöße gegen Datenschutz

In einem Schreiben an die Alpha Exploration Co. in Oakland im US-Bundesstaat Kalifornien bemängeln die Verbraucherschützer, dass der Dienst in Deutschland ohne das erforderliche Impressum betrieben werde. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die Datenschutzhinweise lägen nicht wie vorgeschrieben auf Deutsch vor, sondern nur auf Englisch.

In der Abmahnung geht es in der Sache aber auch um den Datenschutz. So reklamiere der Clubhouse-Betreiber das Recht für sich, die von den Anwendern hochgeladenen Kontaktinformationen aus den Adressbüchern der Smartphones umfassend zu nutzen und beispielsweise „mit Werbung zu behelligen“. Damit verstoße Clubhouse gegen die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). In der Abmahnung an den Betreiber von Clubhouse fordert der VZBV die Abgabe einer Unterlassungserklärung. Der nächste Schritt wäre eine Klage bei Gericht.