Laudamotion Firmensitz
APA/HELMUT FOHRINGER
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VKI: Gesetzwidrige Klauseln der Lauda bei Sitzplatzreservierung

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag des Sozialministeriums die Fluglinie Lauda geklagt. Es ging um sieben AGB-Klauseln zur Sitzplatzreservierung. Die Klauseln regeln Reservierungsgebühren, aber auch die Möglichkeit, zugewiesene Sitzplätze zu ändern. Das Landesgericht (LG) Korneuburg befand alle geklagten Klauseln für unzulässig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Eine Klausel sieht für Erwachsene, die mit einem Kind reisen, das jünger als 12 Jahre ist, eine kostenpflichtige Sitzplatzreservierung vor. Da Kinder unter 12 den AGB der Airline zufolge von einem Erwachsenen begleitet werden und neben diesem sitzen müssen, fällt diese zusätzliche Reservierungsgebühr in jedem Fall an. Für das LG Korneuburg ist diese Regelung unzulässig.

Passagiere mit Kindern „gröblich benachteiligt“

Es werde hier für eine zwingend in Anspruch zu nehmende Leistung ein gesondertes Entgelt verrechnet. Die Klausel sei gröblich benachteiligend, weil Reisenden mit Kindern durch diese obligatorische Sitzplatzreservierung höhere Kosten entstehen, so der VKI in einer Aussendung.

Die tatsächliche Höhe der Kosten einer Sitzplatzreservierung bei Familienbuchungen bleibe im Übrigen unklar, so der VKI. Denn das Unternehmen bezifferte diese in den AGB mit vier Euro, in einer Gebührentabelle würden jedoch sechs Euro ausgewiesen.

Es sei nicht einzusehen, dass Lauda zusätzliches Körberlgeld kassiert, wenn Eltern während des Fluges neben ihren Kindern sitzen, kritisiert Beate Gelbmann, Leiterin der Abteilung Klagen im VKI: „Es ist erfreulich, dass das Landesgericht Korneuburg derartigen Praktiken einen Riegel vorgeschoben hat", so Gelbmann.

Lauda darf reservierte Sitzplätze nicht ändern

Eine weitere Klausel ermächtigt die Fluglinie, bereits zugewiesene Sitzplätze jederzeit aus betrieblichen oder sicherheitstechnischen Gründen zu ändern. Von der Klausel umfasst sind auch entgeltlich reservierte Sitzplätze. Wird etwa der Flug mit einer anderen Maschine als geplant durchgeführt, können die Sitzplätze neu verteilt werden, unabhängig davon, ob die Passagiere für eine Reservierung gezahlt haben oder nicht. Lauda räumt sich damit ein unzulässiges einseitiges Änderungsrecht ein. Die Klausel ist gesetzwidrig.

Gemäß einer anderen Klausel können Kunden, die die Flugdaten oder ihren Namen ändern, ihre Sitzplatzreservierungen nicht übertragen. Die Rückerstattung einer bereits bezahlten Reservierungsgebühr sieht diese Klausel in den meisten Fällen nicht vor. Insbesondere im Fall einer Namensänderung sei der Verfall der bereits entgeltlich erworbenen Sitzplätze für die Kunden nachteilig und überraschend, so das LG Korneuburg. Doch auch hinsichtlich der Änderung der Flugdaten beurteilt das Gericht die Klausel als gröblich benachteiligend. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.