Screenshot von silvercare.de vom 3. Juli 2020
Screenshot silvercare.de
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Urteil: Schutzmaskenhersteller Silvercare macht irreführende Werbung

Der Schutzmaskenhersteller Silvercare darf seine Masken nicht damit bewerben, dass sie Trägerinnen und Träger vor einer Infektion mit dem Coronavirus schützen, urteilte das Landesgericht (LG) Linz. Das Urteil ist rechtskräftig.

Manche Hersteller von Schutzausrüstung wollen sich das Geschäft mit der Pandemie nicht durch wissenschaftliche Belege für ihre Werbebehauptungen verhageln lassen. Gegen solche unhaltbaren Werbebotschaften ist der Verein für Konsumenteninformation (VKI) schon öfter vorgegangen, diesmal gegen die Silvercare GmbH. Bekannt wurde das Unternehmen auch wegen seines fragwürdigen Umgangs mit reklamierenden Kundinnen.

Wissenschaftlich nicht gesicherte Behauptungen

Silvercare bietet MNS-Masken aus „Superfaser mit integriertem Silber“ an, die – so suggeriert es die Produktbeschreibung – nicht nur Dritte, sondern auch Trägerinnen und Träger der Maske selbst wegen des enthaltenen Silberanteils gegen eine Infektion mit dem Coronavirus schützen sollen. An zahlreichen Stellen auf der Webseite finden sich Informationen zum SARS-CoV-2 Virus und dessen Gefährlichkeit.
Das LG Linz gab dem VKI Recht und beurteilte den Webauftritt als irreführend: Da wissenschaftlich nicht gesichert sei, dass und inwieweit eine (einfache) MNS-Maske den Träger gegen eine Infektion mit SARS-CoV-2 schützt und ein entsprechender Wirksamkeitsnachweis für die Masken von Silvercare, beziehungsweise für das darin enthaltene Nanosilber fehlt, seien derartige gesundheitsbezogene Angaben unzulässig.

„Gutachten renommierter Institute“ ohne Aussagekraft

Silvercare bewarb die Masken unter anderem damit, dass die „antibakterielle“ Wirkung des Silbers durch „Gutachten renommierter, österreichischer & internationaler Institute“ bestätigt wäre. Abgesehen davon, dass für einen Schutz vor einer Infektion mit COVID-19 die antivirale Wirkung der Fasern entscheidend wäre, geben die angeführten „Gutachten“ zum überwiegenden Teil auch keinerlei Hinweise auf die mögliche antibakterielle Wirkung der Masken mit Silberanteil. Silvercare warb auch mit dem Logo der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES), bis das von der AGES untersagt wurde.

„Das Urteil bestätigt, dass für eine Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben besonders hohe Standards gelten und auch Corona-Schutzausrüstung nur mit wissenschaftlich belegten Wirkungen beworben werden darf“, sagt VKI-Juristin Barbara Bauer. „Krisenzeiten wie diese dürfen nicht als Gelegenheit für Geschäftemacherei missbraucht werden.“