Die Statue der Justitia am Obersten Gerichtshof (OGH),
APA/ROLAND SCHLAGER
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OGH: Kreditwerbung der Santander Bank unzulässig

Die Onlinekreditwerbung der Santander Consumer Bank ist unzulässig, hat der Oberste Gerichtshof (OGH) in letzter Instanz festgestellt. Damit war der Verein für Konsumenteninformation (VKI) mit seiner Klage gegen die Bank auch beim Höchstgericht erfolgreich. Santander muss die Werbung nun innerhalb eines Monats einstellen.

Auf der Startseite von „santanderconsumer.at“ ist ein Kreditrechner angebracht, der in großer, fett formatierter Schrift die Monatsrate für eine einzugebende Kreditsumme anzeigt. Darunter werden in Form einer Fußnote mit deutlich kleinerer Schrift und weniger Kontrast weitere Informationen angeführt. Unter anderem befindet sich dort auch eine Beispielsrechnung mit einem Sollzinssatz von „ab 2,99 %“. Nach dem Verbraucherkreditgesetz müssen aber gewisse Standardinformationen „auffallend anhand eines repräsentativen Beispiels“ genannt werden, sobald mit den Kosten für einen Kredit geworben wird, betont der VKI.

Informationen zu klein, Beispiel nicht repräsentativ

Die Werbung der Santander Consumer Bank ist laut OGH (9Ob57/20b) aus zwei Gründen gesetzwidrig: Zum einen haben die in der Fußnote enthaltenen Informationen im Vergleich mit der blickfangartig hervorgehobenen Monatsrate eine wesentlich kleinere Schriftgröße und weisen daher nicht die gesetzlich vorgeschriebene Auffälligkeit auf.

Zum anderen sind für das repräsentative Beispiel solche Zahlen zu wählen, dass der Verbraucher von typischen Kreditkonditionen ausgehen kann. Die Santander Bank führt aber ein Beispiel mit dem niedrigsten möglichen Zinssatz an. Die Verwendung eines Sollzinssatzes „abhängig von der Bonität ab 2,99 %“ kann nur dahin verstanden werden, dass es sich um einen Mindest-Sollzinssatz handelt, der nicht regelmäßig, sondern nur bei günstigster Bonität gewährt wird – es ist also kein repräsentatives Beispiel, so der OGH.

Werbung muss innerhalb eines Monats eingestellt werden

„Uns liegen Kreditverträge der Santander Consumer Bank vor, bei denen der Sollzinssatz zwischen 8,3 und 12,49 Prozent lag. Diese Werte sind weit entfernt von den angegebenen 2,99 Prozent“, betont VKI-Juristin Gelbmann gegenüber der APA. „Anhand des vorgeschriebenen repräsentativen Beispiels sollen sich Konsumentinnen und Konsumenten bereits bei einer Kreditwerbung einen aussagekräftigen Eindruck der auf sie zukommenden wirtschaftlichen Belastung machen können. Das war bei der Werbung der Santander Consumer Bank nicht der Fall.“ Die Bank muss nun innerhalb eines Monats die betreffende Kreditwerbung einstellen. Außerdem muss sie dem VKI, der die Unterlassungsklage eingebracht hatte, die Verfahrenskosten erstatten.