Videospielkonsole Odyssey aus den 70er-Jahren in einem Kleinanzeigen-Inserat
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Willhaben & Co: Tipps für private (Ver-)Käufer

Während der Pandemie nutzen viele Menschen ihre Zeit zu Hause, um aufzuräumen, auszumisten und nicht mehr benötigte Sachen über das Internet weiterzuverkaufen. Um auf Onlineflohmärkten das Beste für sich herauszuholen, sollten Verkäufer wie Käufer ein paar Tipps beachten.

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Allein auf Willhaben.at werden laut eigenen Angaben derzeit drei neue Inserate pro Sekunde eingestellt. Insgesamt sind um die neun Millionen Anzeigen online. Und auch andere Kleinanzeigen-Plattformen wie eBay und Shpock verzeichnen Zuwächse.

Auf die Produkbeschreibung kommt es an

Wer ein Inserat erstellen möchte, sollte vor allem auf die Produktbeschreibung achten, rät Thorsten Behrens von der Internet-Ombudstelle. Wichtig sei, dass man das Produkt möglichst im Detail beschreibt und gute Fotos hinzufügt. Je besser und ansprechender die Anzeige gestaltet ist, desto höher sei die Chance, dass man seine Ware auch verkaufe.

Was vielen privaten Anbietern bei Internetverkäufen nicht bewusst ist: Die Artikelbeschreibung muss stimmen. Natürlich darf man seine Ware in schönen Worten anpreisen, aber auch Schwächen und Fehler müssen korrekt dargestellt sein.

Vor Kauf: Genaue Informationen einholen

Ein Paar Schuhe, das für den einen noch neuwertig ist, würde ein anderer vielleicht nicht mehr tragen. Der Käufer sollte daher bei unklaren Punkten nachfragen und noch vor dem Kauf genaue Informationen über die Ware einholen.

„Die Kommunikation vorher ist beim Privatverkauf sehr wichtig, weil es kein Rücktrittsrecht wie etwa in Onlineshops gibt“, so Behrens. Hat eine Verkäuferin oder ein Verkäufer Fehler absichtlich verschwiegen, hat man aber auch bei Privatleuten das Recht, die Ware zurückzugeben und sein Geld retour zu bekommen. Das sei allerdings schwer nachzuweisen.

Und auch die grundsätzliche Funktion einer Ware müsse gegeben sein. „Wenn der Verkäufer in seiner Anzeige von einem funktionierenden Smartphone spricht und es funktioniert dann doch nicht, dann kann er noch so viel reinschreiben, dass die Gewährleistung ausgeschlossen ist. Er muss trotzdem dafür geradestehen", so Behrens.

Gewährleistung kann ausgeschlossen werden

Die gesetzliche Gewährleistung, also die zweijährige Haftung für Mängel, können Private hingegen mit einem Hinweis im Anzeigentext ausschließen. Der Kunde kann dann eventuell auftretende spätere Fehler nicht reklamieren.

Eine Garantie – etwa bei Elektrogeräten – gibt es beim Privatverkauf nicht. Sie ist eine freiwillige Leistung des Geräteherstellers. Wenn noch Garantie auf ein Gerät besteht, kann der Verkäufer diese aber an den neuen Besitzer weitergeben.

Persönliche Übergabe am sichersten

Die persönliche Übergabe sei nach wie vor der sicherste Weg einen Kauf auf einer Kleinanzeigen-Plattform abzuschließen, so Behrens von der Internet-Ombudsstelle.

Idealerweise trifft man sich, um das Produkt in Augenschein zu nehmen, zu übernehmen und die Zahlung abzuwickeln.Das funktioniert in Zeiten von Corona auch kontaktlos: Der Verkäufer legt den Artikel vor die Tür und der Käufer holt ihn dort ab und hinterlässt das Geld.

Ist eine Übergabe nicht möglich, können sich Käufer und Verkäufer auch auf den Versand der Ware einigen. Die Bezahlung erfolgt in der Regel im Voraus via Onlinebanking. Hier ist es üblich, dass der Käufer den Betrag samt Versandkosten vorab an den Verkäufer überweist. Sobald das Geld eingegangen ist, wird das Paket verschickt. Bei teureren Artikeln kann man etwa auch eine Lieferung per Nachname überlegen oder etwaige Dienste der Plattform nutzen.

Bei Betrugsverdacht an Plattform wenden

Die große Zahl an Geschäften auf den Kleinanzeigenplattformen ruft auch Betrüger auf den Plan. „Wenn man eine Anfrage aus dem Ausland zu einem Produkt bekommt, sollte man besonders vorsichtig sein“, so Behrens. Oft verbergen sich dahinter Betrüger, die mit Tricks Geld kassieren wollen. Auch wenn potenzielle Interessenten den Kauf via selbst gewählter Treuhandfirmen oder über Paypal Family & Friends abwickeln wollen, sollte man besser die Finger davon lassen.

Ist man doch in eine Betrugsfalle getappt, sollte man dies rasch dem Kleinanzeigenportal melden. Vor allem größere Plattformen betreiben inzwischen eigene Serviceabteilungen, die Nutzern mit Rat und Tat zur Seite stehen.