Kind mit smartem Spielzeug
CC0 (Unsplash/Daniel Cheung)
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AK: Sicheres und nachhaltiges Spielzeug erkennen

Vor Weihnachten wird auch Kinderspielzeug gerne online bestellt. Dabei ist es den Kundinnen und Kunden natürlich nicht möglich, die Produkte vor dem Kauf selbst zu überprüfen. Die Arbeiterkammer (AK) gibt Tipps, wie man sichere und nachhaltige Spielsachen erkennen kann.

Im Vorjahr lösten mehr als 2.200 gefährliche Produkte EU-weiten Alarm aus. 29 Prozent und damit die meisten Gefahrenmeldungen hingen mit mangelhaftem oder giftigem Spielzeug zusammen. Das geht aus der aktuelle Bericht des EU-Schnellwarnsystem hervor. Die Anzahl der europaweiten Rückrufaktionen und auch die Vernichtung von unsicheren Produkten stiegen damit gegenüber dem Vorjahr um zehn Prozent.

AK: Studien zu Onlinekäufen geben Grund zur Sorge

Beim Kauf im Internet finden Konsumentinnen und Konsumenten aber oft nur spärliche Produktinformationen, so die AK in einer Presseaussendung. Im Gegensatz zum Kauf im Spielzeuggeschäft könne man online aber zunächst nicht überprüfen, ob ein Spielzeug etwa scharfe Kanten hat oder einen stark chemischen Geruch aufweist.

Außerdem habe ein aktueller Test aus Dänemark ergeben, dass in neun von 29 Plastikspielzeugen aus Fernost hohe Mengen an Weichmachern enthalten waren, die in der EU verboten sind. Die Produkte seien über Amazon, eBay und Wish bestellt worden, so die AK.

Diese Weichmacher könnten laut der Studie das Hormonsystem stören und unfruchtbar machen. Auch eine Studie im Auftrag von Toys Industries Europe kam zu dem Ergebnis, dass etwa dreiviertel der im Labor getesteten 134 Spielzeuge, die von Drittanbietern über Amazon, Ebay, AliExpress und Wish bestellt wurden, Sicherheitsmängel aufwiesen. Etwa ablösbare Kleinteile bei Babyspielzeug oder in der EU verbotene Weichmacher.

Auf Gütesiegel achten

Beim Onlinekauf von Spielsachen sollten Konsumentinnen und Konsumenten darauf achten, ob die Produkte mit Gütesiegeln versehen sind. Spielzeug, dass für Kinder unter 36 Monaten aufgrund seiner Beschaffenheit, Größe oder seines Verwendungszwecks gefährlich sein könnte, muss einen Warnhinweis tragen, beispielsweise: „Nicht für Kinder unter drei Jahren geeignet“.

Das GS-Siegel steht für „Geprüfte Sicherheit“. Hier lässt der Hersteller seine Waren entsprechend den festgelegten Sicherheitsanforderungen (z.B. Sicherheitsnorm EN 71) freiwillig durch eine unabhängige Stelle prüfen. Neben dem Siegel muss das Zeichen des jeweiligen Prüfinstituts stehen (z.B. TÜV, DEKRA, ÖVE, VDE).

Kinderspielzeug ohne Kinderarbeit

Eine rote Plakete mit der Aufschrift „Spiel gut“ kennzeichnet pädagogisch sinnvolles Spielzeug, das von Fachleuten getestet und gemeinsam mit Kindern erprobt wurde. Es bewertet Kriterien wie Spielwert, Umweltverträglichkeit, Haltbarkeit, Material und Sicherheit. Herausgeber des Spiel-gut-Zeichens ist der deutsche Arbeitsausschuss Kinderspiel und Spielzeug e.V.

Wer sichergehen will, dass die ausgesuchten Spielsachen fair und ohne Kinderarbeit produziert wurden, kann online gezielt nach Fachgeschäften für fairen Handel suchen oder Shops bevorzugen, die das Herstellungsland angeben. Das WTFO (World Fair Trade Organization) – Siegel hilft, fair produziertes Spielzeug zu erkennen.

Schütteln, Rütteln, Riechen, Fühlen und Hören

Wer nicht online, sondern im Fachhandel einkauft, sollte das Spielzeug in die Hand, drehen, wenden und schütteln. Auf diese Weise kann man überprüfen, ob sich Kleinteile lösen könnten und ob es scharfe Ecken und Kanten gibt. Auch sollte man lackierte Flächen unter die Lupe nehmen, rät die AK, um zu kontrollieren, ob die Farbe leicht abblättert.

Darüber hinaus sollte man an dem Produkt riechen, ob ein chemischer Geruch auffällt oder das Spielzeug stark parfümiert ist. Spielzeuge mit Geräuscheffekten sollte man nah ans Ohr halten, um zu kontrollieren, ob die Lautstärke angenehm ist. Fällt das Spielzeug bei einem dieser Tests durch, sollte man eher nach geeigneteren Spielsachen Ausschau halten, raten die AK-Konsumentenschützer.