Ein Stand-PC wird repariert
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EU-Parlament fordert Recht auf Reparatur

Mit kurzlebigen und nicht zu reparierenden Smartphones, Laptops und anderen Elektronikgeräten soll es in der EU bald vorbei sein, fordert das EU-Parlament. „Im Interesse der Nachhaltigkeit müssen Produkte reparierbar sein, damit sie so lange wie möglich auf dem Markt bleiben können“, heißt es in einer Erklärung.

Eine entsprechende Entschließung wurde mit 395 zu 94 Stimmen und 207 Enthaltungen angenommen. Darin forderten die Abgeordneten unter anderem eine gesetzlich vorgeschriebene Standardisierung von Ersatzteilen und einen „verbindlichen Mindestzeitraum“ für deren Bereitstellung. Geplante Obsoleszenz – wenn Produkte absichtlich frühzeitig kaputt gehen oder altern – soll demnach verboten werden. Die EU-Kommission müsse in diesem Zusammenhang etwa „Berichten nachgehen, denen zufolge Produkte wie Smartphones absichtlich so gestaltet werden, dass ihre Nutzungsdauer möglichst kurz ist“.

Enthaltungen vor allem bei Konservativen

Unter den zahlreichen Enthaltungen bei der Abstimmung über den Text finden sich vor allem konservative Abgeordnete. Sie hatten sich gegen eine Passage ausgesprochen, die „eine obligatorische Kennzeichnung“ für Produkte vorsieht, um Verbrauchern „leicht verständliche Informationen über die geschätzte Lebensdauer und Reparierbarkeit eines Produkts zu geben“. Außerdem hatten sie eine engere Definition von geplanter Obsoleszenz festschreiben wollen, indem den Herstellern die Absicht einer geplanten Alterung der Produkte nachgewiesen werden müsste.

Die EU-Kommission hatte im Rahmen ihrer breiten Pläne zur Kreislaufwirtschaft im März angekündigt, einen Gesetzesvorschlag für ein Recht auf Reparatur vorzulegen. Das Parlament begrüßte den Aktionsplan der Kommission in seiner Entschließung grundsätzlich und fordert die Behörde auf, bei der Entwicklung konkreter Gesetzesvorhaben den Standpunkt der Abgeordneten zu beachten.