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APA/dpa/Daniel Reinhardt
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AK warnt vor „Nugget Game“ von Lopoca

Das „Nugget Game“, eine Art virtuelles Börsenspiel des Anbieters Lopoca sorgt für Beschwerden. Seit 2015 sollen Betroffene viele tausend Euro verloren haben, weil die in Aussicht gestellten Gewinne ausblieben. Nun warnt die Arbeiterkammer (AK) Vorarlberg neuerlich vor dem Onlineglücksspiel.

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Über private und öffentliche Veranstaltungen würden seit fünf Jahren Betroffene zum Einstieg auf die Onlineglücksspielplattform „Lopoca“ angeworben, so Jurist Franz Valandro von der Konsumentenberatung der AK Vorarlberg.

Reales Geld für virtuelle „Nuggets“

Als zentrales Produkt preist das Unternehmen eine Art Handelsspiel mit dem Namen „Nugget Game“ an. Franz Valandro beschreibt es als „virtuelles Börsenspiel“, für das Konsumentinnen und Konsumenten mit realem Geld virtuelle Nuggets kaufen könnten. Damit hätten sie die Möglichkeit, auf der Plattform zu handeln. Daraus abgeleitet werde dann ein sogenannter Kurs. Wie sich dieser aber konkret zusammensetzt, sei für Außenstehende nicht nachvollziehbar, so Valandro.

Außerdem werbe Lopoca damit, andere Leute anzuwerben und dafür Provisionen zu kassieren. Diese wären umso höher, je mehr Leute dazu gebracht werden, mitzumachen. Den Kunden werde versprochen, auf diese Weise sehr schnell zu sehr viel Geld kommen.

Erste Beschwerden seien bei der AK erst eingetroffen, als der Kurs fiel. Konsumenten würden erzählen, wie sie 1.000, 5.000, 10.000 oder 20.000 Euro einbezahlt hätten, von denen sie jetzt nur noch einen Bruchteil des Geldes zurück bekämen.

Keine Onlineglücksspiellizenz in Österreich

AK-Konsumentenschützer Valandro fand heraus, dass das Unternehmen Lopoca mit Sitz in Zypern in Österreich nicht als Onlineglücksspielanbieter registriert ist. Eine Glücksspiellizenz besitzt die Firma nur in Malta.

In einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber help.ORF.at vertritt Lopoca die Ansicht, dass es sich beim angesprochenen Produkt „Nugget Game“ nicht um ein Glücksspiel im Sinn des österreichischen Glücksspielgesetzes handle. Dass man dennoch in Malta als Glücksspielanbieter registriert sei, liege an der unterschiedlichen Rechtslage der beiden Länder.

Betroffene sollen sich rechtlich beraten lassen

AK-Jurist Valandro rät Betroffenen, die bei Lopoca Geld einbezahlt haben, sich rechtlich beraten zu lassen. Bei der AK Vorarlberg würde man jeden Fall einzeln prüfen, um zu sehen, welche juristischen Schritte möglich sind. Dann würde man das Unternehmen kontaktieren, rechtlich intervenieren und nach Lösungen suchen. In einigen Fällen sei es auf diesem Wege bereits zu außergerichtlichen Einigungen gekommen, so die AK Vorarlberg gegenüber help.ORF.at.

Auch zwei strafrechtliche Prozesse gegen Lopoca strengte die AK Vorarlberg bereits an. Einmal ging es dabei um die Frage, ob das Unternehmen ein unerlaubtes Pyramidenspiel betreibe, einmal um den Verdacht gewerbsmäßigen Betrugs. Beide Verfahren wurden aus Beweismangel eingestellt.

AK hofft auf Gesetzesnovelle

Eine positive Nachricht sieht Konsumentenschützer Valandro im deutlichen Rückgang der Anfragen zu Lopoca bei der AK. Auch Werbegroßveranstaltungen des Unternehmens mit bis zu 5.000 Teilnehmern, wie es sie im Jahr 2015 noch gab, gehören inzwischen der Vergangenheit an.

Eine Lösung könne nur eine Novellierung des österreichischen Glücksspielgesetzes sein, so der Jurist. Die Schweiz könnte hier Vorbild sein. Anbieter wie Lopoca, die dort keine Lizenz haben, würden geblockt werden. Damit könne man auf deren Webseiten im Internet nicht mehr zugreifen.

In einer Novelle des Glücksspielgesetzes in Österreich könne zum Beispiel gefordert sein, dass sich ein Unternehmen um eine österreichische Lizenz bewerben muss. Dann müsse geprüft werden, ob alle Lizenzanforderungen erfüllt sind. Ist das nicht der Fall, könne die Lizenz verweigert werden. In der Folge könne man dann auch die Nutzung der Internetseite mittels einer technischen Sperre unterbinden, so Valandro.