Laudamotion Firmensitz
APA/HELMUT FOHRINGER
APA/HELMUT FOHRINGER

Verbraucher können Laudamotion in Österreich klagen

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat eine AGB-Klausel der Ryanair-Tochter Laudamotion gekippt. In dieser war festgelegt, dass Kundinnen und Kunden die Airline bei Rechtsstreitigkeiten nur in Irland klagen können. Die Klausel ist unzulässig, ab nun kann auch in Österreich geklagt werden.

Der OGH hat eine weitere Klausel der Ryanair-Tochter Laudamotion für unzulässig erklärt. Nach der 55-Euro-Check-in-Gebühr am Flughafen sagte das Höchstgericht auch zur Gerichtsstandklausel Nein. Die entsprechende Bestimmung in den Laudamotion-AGB hatte vorgesehen, dass Rechtsstreitigkeiten grundsätzlich vor irischen Gerichten auszutragen sind, sofern nicht Gesetzesbestimmungen dagegen sprechen.

Laudamotion akzeptiert die Entscheidung

Zu dieser Klausel hatte der OGH das Verfahren ausgesetzt und den Europäischen Gerichtshof (EuGH) angerufen, wie der Verein für Konsumenteninformation (VKI), der gegen Laudamotion vor Gericht gezogen war, berichtete. Zu einer Entscheidung des EuGH sei es aber nicht gekommen, da Laudamotion im September 2020 anerkannt habe, dass die Klausel unzulässig sei.

Daraufhin sagte der OGH (8Ob107/19x) , dass die Billigairline die Bestimmung nicht mehr verwenden darf und sich gegenüber Verbrauchern auch nicht mehr auf diese oder „sinngleiche“ Klauseln berufen darf. Verbraucher können allfällige Klagen gegen Laudamotion nun also in Österreich einbringen.